Berlin – Medizinstudenten in Deutschland müssen sich künftig vermutlich intensiver mit der Palliativmedizin für sterbenskranke Menschen auseinandersetzen. Der Bundestag wird am Freitag über einen Gesetzentwurf „zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus“ abstimmen, den die Regierungsfraktionen vorgelegt haben.
Danach soll die Palliativmedizin künftig als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufgenommen werden. Das Gesetz, das am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Parlaments verabschiedet wurde, sieht außerdem vor, dass pflegebedürftige Behinderte nun einen Rechtsanspruch auf Mitnahme ihrer Pflegekraft in das Krankenhaus und auf weitere Zahlung der entsprechenden Leistungen auch während der Krankenhausbehandlung haben. Neben dem Bundestag muss dem Gesetz auch der Bundesrat zustimmen.
Im Rahmen des Gesetzes soll außerdem die Betreuung behinderter Kinder in Pflegefamilien erleichtert werden. Bislang wurden diese Mädchen und Jungen häufig aus finanziellen Gründen in stationäre Einrichtungen verwiesen. Jetzt sollen die Sozialhilfeträger verpflichtet werden, Leistungen der Eingliederungshilfe auch dann zu zahlen, wenn körperlich und geistig behinderte Jungen und Mädchen in einer Pflegefamilie leben.
Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer (SPD), begrüßte den Gesetzentwurf. „Die bange Frage ´Ich muss ins Krankenhaus - Was nun?` braucht sich jetzt hoffentlich kein behinderter Mensch mehr stellen“, sagte sie. Die SPD-Politikerin verwies darauf, dass die bisher durch das Krankenhaus erbrachten Pflegeleistungen für behinderte Menschen mit Assistenzbedarf oft nicht ausreichend seien und manchmal sogar zu lebensbedrohlichen Situationen führten.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), lobte insbesondere die Stärkung der Palliativmedizin in der Medizinerausbildung. Die angehenden Mediziner sollten ihre Fachkenntnisse erweitern als auch besser darüber entscheiden können, welche Behandlungsmaßnahmen bei Sterbenden sinnvoll sind.
Der Behindertenbeauftragte der Unionsfraktion, Hubert Hüppe (CDU), erklärte, Kinder mit Behinderungen müssten die gleichen Chancen wie Kinder ohne Behinderungen haben, in einer Familie aufzuwachsen. Bisher seien sie aus finanziellen Gründen zu schnell in Heimen untergebracht worden. © afp/aerzteblatt.de
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