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Entwicklung von künstlichem Herzen darf staatlich gefördert werden

Donnerstag, 18. Juni 2009

Brüssel – Die EU-Kommission hat Subventionen für die Entwicklung eines künstlichen Herzens genehmigt. Die 33 Millionen Euro, die Frankreich einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm zuschießen will, beseitigten ein „Marktversagen“ und das Programm werde sich „auf die öffentliche Gesundheit sehr positiv auswirken“, erklärte die Kommission am Donnerstag in Brüssel.

Demnach arbeitet das französische Unternehmen Carmat mit Partnern an einem voll implantierbaren künstlichen Herzen „mit dem erforderlichen Energieversorgungs- und Ferndiagnosesystem“.

Zielgruppe des auf fünf Jahre angelegten Programms seien Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz, bei denen keine Transplantation infrage komme und alle medikamentösen Möglichkeiten ausgeschöpft seien, hieß es in der Mitteilung.

Unter fortgeschrittener Herzinsuffizienz, bei der das Organ seine Pumpfunktion nicht mehr erfüllt, litten weltweit Millionen Menschen. Mögliche Wettbewerbsverfälschungen würden darum durch die positiven Auswirkungen der Staatshilfe aufgewogen. Abgesehen davon würden die Kosten für eine Behandlung mit dem Kunstherz voraussichtlich deutlich unter den Kosten für eine Herztransplantation liegen, erklärte die Kommission. © afp/aerzteblatt.de

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