Washington – Verurteilte Straftäter in den USA haben laut einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichts vom Donnerstag nicht das verfassungsmäßige Grundrecht auf einen DNA-Test zum Beweis ihrer Unschuld. In dem Verfahren ging es um den in Alaska wegen Vergewaltigung zu 26 Jahren Haft verurteilten William Osborne.
Dieser beteuerte auch nach der Verurteilung seine Unschuld und wollte diese nachträglich durch einen Test seines Erbguts beweisen. Solche Tests sind in Alaska während des Verfahrens, nicht aber nach der Verurteilung erlaubt.
Nach mehreren Niederlagen in unteren Instanzen hatte ein Bundesgericht in Alaska schließlich dem Antrag Osbornes auf einen DNA-Test stattgegeben. Dagegen hatte der Bundesstaat Einspruch eingelegt, weil er seine Landesgesetze verletzt sah, die solche nachträglichen Tests nicht zuließen. Der Supreme Court bestätigte diese Auffassung nun mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen.
Die Richter erkannten ausdrücklich an, dass DNA-Tests die „Fähigkeit besitzen, falsch Verurteilte zu entlasten und die Schuldigen zu überführen". Wenn es genug anderes Beweismaterial für die Verurteilung gebe, sei ein DNA-Test aber nicht notwendig. Ein verfassungsmäßiger Anspruch darauf bestehe für Verurteilte nicht.
Mit dem Richterspruch werden nachträgliche DNA-Tests nicht verboten: Mit Ausnahme Alaskas und fünf anderer Bundesstaaten sind sie überall in den USA erlaubt. Für einen nachträglichen Test im Fall Osborne müsste aber der Staat Alaska sein derzeit geltendes Landesrecht ändern, erklärte der Supreme Court. © afp/aerzteblatt.de
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