Berlin – Eine Priorisierung bei der medizinischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen lehnt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) ab. In Anlehnung an die UN-Kinderrechtskonvention von 1992 betonte bvkj-Präsident Wolfram Hartmann heute in Berlin, der Nachwuchs habe Anspruch auf das erreichbare Höchstmaß an gesundheitlicher Versorgung. Hartmann nahm damit Bezug auf die Diskussion, die der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, im Vorfeld des Deutschen Ärztetags angestoßen hatte.
Der Kinderarzt kritisierte in diesem Zusammenhang erneut die niedrigen Hartz IV-Regelsätze für Kinder bis 14 Jahre. Sie liegen derzeit bei 211 Euro im Monat. „Davon kann man ein Kind nicht ernähren, davon können die Grundbedürfnisse eines Kindes nicht gestillt werden“, sagte Hartmann. Er forderte unentgeltliche, qualitativ durchweg gute Kita-Angebote, gerade um Kinder aus sozialen Randgruppen zu fördern.
Deshalb unterstütze man die Anliegen der Erzieherinnen und Erzieher, die streikten, allerdings nicht deren Protestform: „Tagelanges Bestreiken dieser Einrichtungen schadet gerade den Kindern, die kompetente Förderung benötigen, und gefährdet die oft bitter notwendige Erwerbstätigkeit der Eltern.“
Darüber hinaus ging Hartmann auf die aktuelle Diskussion um den Abschluss von Hausarztverträgen nach § 73b SGB V ein. Bisherige Verträge berücksichtigten die berechtigten Interessen von Kindern und Jugendlichen in keiner Weise, monierte er.
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