Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Quarantäne für Blutegel verlängert. Statt 6 Monate muss Hirudo medicinalis jetzt 32 Wochen fasten, bis er das erste und einzige Mal auf den Patienten losgelassen werden darf.
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Blutegel werden im schulmedizinischen Bereich in der plastischen Chirurgie angewandt. Vor allem an Ohren, Fingern, Zehen oder bei Hautverpflanzungen können sie lästige Hämatome beseitigen und damit die Wundheilung fördern.
Im alternativmedizinischen Bereich gibt es zahlreiche Einsatzgebiete, die nicht selten in der mittelalterlichen Tradition des Aderlasses stehen. Doch die Tierchen aus der Ordnung der Gürtelwürmer sind keineswegs harmlos. Neben lokalen Nebenwirkungen kann es auch zur Übertragung von Krankheiten kommen.
Das Risiko hängt mit der langsamen Verdauung der Blutegel zusammen. Bis zu anderthalb Jahre nach der letzten Mahlzeit lassen sich noch Spuren der letzten Blutmahlzeit im Darmtrakt des Egels nachweisen. Dort können auch die zahlreichen Krankheitserreger überleben, die der Blutegel mit dem Blut aufsaugt.
Elf verschiedene pathogene Bakterien und das Hepatitis B-Virus wurden bisher im gepoolten Blutegelblut nachgewiesen, heißt es in der aktuellen Leitlinie des BfArM zur Sicherung von Qualität und Unbedenklichkeit von medizinischen Blutegeln. Aus diesem Grund dürfen auch keine Wildegel beim Menschen angesetzt werden.
Die für die medizinische Therapie verwendeten Blutegel stammen aus Zuchtbetrieben, wo sie zumeist mit Schweineblut ernährt werden, das regelmäßig auf seine Unbedenklichkeit hin überprüft werden muss.
Es bleibt aber ein Restrisiko. Die Kenntnisse über Viren, die im Blut von Schweinen, das zur Fütterung der Zuchtegel in Deutschland verwendet wird, vorhanden sein können, seien noch nicht umfassend, heißt es in der aktuellen Leitlinie.
Das Risiko einer Übertragung unbekannter (und beim Schwein asymptomatischer) Erreger über Fütterungsblut könne deshalb nicht ausgeschlossen werden. Zu den potenziellen (bisher aber nicht beobachteten) Risiken zählt auch das Vogelgrippevirus H5N1.
Die Patienten können sich aber auch mit Erregern infizieren, die physiologischerweise in den Blutegeln vorhanden sind. Dazu gehört beispielsweise Aeromonas hydrophilia, ein Blutegel-Symbiont, der obligat im Darmtrakt der Blutegel lebt, aber auch auf der Oberfläche oder in Sekreten der Egel nachweisbar ist und für die Verdauung der Erythrozyten im Blutegel notwendig ist.
Bei der Anwendung sollte laut BfArM deshalb darauf geachtet werden, dass die Blutegel nicht in die Bissstelle erbrechen. Dazu könne es etwa durch mechanische Irritation der Blutegel oder nach Beträufeln mit Salzsäure-Lösung kommen. Über derartige Infektionen im chirurgischen Bereich wurde seit Mitte der 80er-Jahre in der Literatur regelmäßig berichtet, heißt es in der Leitlinie. Die Infektionsrate habe bis zu 20 Prozent betragen.
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mal fragen lassen, ob wir diesen Schwachsinn wirklich brauchen. Vielleicht würde es helfen, dass derjenige auch für den Schaden einsteht, der mit den Tieren beim Patienten eintritt.
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