München – Der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen (Morbi-RSA) darf nach Angaben der AOK Bayern nicht in Frage gestellt werden. „Nur ein funktionierender Finanzausgleich kann die Mittel des Gesundheitsfonds dorthin leiten, wo der Versorgungsbedarf tatsächlich besteht“, sagt Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern.
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Krankenkassen mit einem hohen Anteil an Rentnern, Arbeitslosen und Geringverdienern werden laut Platzer durch den Finanzausgleich weniger benachteiligt. Die Finanzen würden bedarfsgerecht verteilt, da sich die Zuweisungen direkt an der Morbidität der Versicherten orientieren.
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