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Hospizstiftung richtet Schiedsstelle für Patientenverfügungen ein

Dienstag, 23. Juni 2009

Dortmund – Nach der Verabschiedung des Patientenverfügungsgesetzes hat die Deutsche Hospiz Stiftung eine Schiedsstelle für Konfliktfälle eingerichtet. Sie soll beraten und schlichten, wie die Organisation am Dienstag in Dortmund mitteilte. Im Internet sei zudem ein „Zwölf-Punkte-Check“ für Patientenverfügungen abrufbar. Die Anforderungen an die Dokumente seien hoch, erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Hospizstiftung, Eugen Brysch.

Patientenverfügungen sollen Ärzten und Betreuern Hinweise für die medizinische Behandlung geben, wenn ein schwer erkrankter Patient sich nicht mehr selbst äußern kann. Nach dem am Donnerstag vom Bundestag verabschiedeten Gesetz können Menschen umfassend erklären, unter welchen Umständen sie beispielsweise nach einem Unfall oder bei schwerer Demenz weiter leben wollen oder wann gegebenenfalls die medizinischen Geräte abgestellt werden sollen.

Während der fünfjährigen Diskussion um Patientenverfügungen hatte sich die Hospizstiftung für eine Beratungspflicht eingesetzt. Nach dem nun verabschiedeten Gesetz ist eine Patientenverfügung aber auch ohne vorausgehende Beratung wirksam. Dennoch sei eine Beratung sinnvoll, erklärte Brysch. „Nur fachkundige Beratung kann sicherstellen, dass Patientenverfügungen detailliert und konkret genug sind.“ © afp/aerzteblatt.de

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