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Kassen aktualisieren Knie-TEP-Transparenzliste

Mittwoch, 24. Juni 2009

Siegburg – Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der privaten Krankenversicherung (PKV) haben eine aktualisierte und ergänzte Version der sogenannten Knie-TEP-Transparenzliste vorgelegt. Sie enthält alle Krankenhäuser, die mindestens 50 Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) pro Jahr durchführen und dies veröffentlichen möchten.

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Die Mindestmenge wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit dem Argument festgelegt, dass der Zusammenhang von Menge und Qualität bei der Knie-TEP wissenschaftlich nachgewiesen sei. Patienten, die ein künstliches Kniegelenk benötigen und sich operieren lassen müssen, fänden in der Liste Kliniken mit umfassender Erfahrung und entsprechendem Know-how für diesen Eingriff.

Die Knie-TEP-Transparenzliste werde auf der Grundlage der im G-BA vereinbarten Regelungen fortlaufend und zeitnah gepflegt, so dass Krankenhäuser zukünftig je nach Tatbestand in die Liste aufgenommen, jedoch auch entfernt werden können. „Dadurch wird Transparenz für Patienten und Ärzte im Leistungsbereich Knie-TEP geschaffen“, so die Verbände. © hil/aerzteblatt.de

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