Siegburg – Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der privaten Krankenversicherung (PKV) haben eine aktualisierte und ergänzte Version der sogenannten Knie-TEP-Transparenzliste vorgelegt. Sie enthält alle Krankenhäuser, die mindestens 50 Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) pro Jahr durchführen und dies veröffentlichen möchten.
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Die Mindestmenge wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit dem Argument festgelegt, dass der Zusammenhang von Menge und Qualität bei der Knie-TEP wissenschaftlich nachgewiesen sei. Patienten, die ein künstliches Kniegelenk benötigen und sich operieren lassen müssen, fänden in der Liste Kliniken mit umfassender Erfahrung und entsprechendem Know-how für diesen Eingriff.
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