Münster – Nach Angaben der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) setzt sich der Aufwärtstrend bei den Organspendezahlen in Nordrhein-Westfalen (NRW) fort. Demnach wurden in den ersten fünf Monaten 2009 in NRW bereits 117 Organe gespendet, 15 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
„Trotzdem sterben immer noch jeden Tag drei Menschen, die auf ein neues und lebensrettendes Organ warten“, mahnt ÄKWL-Präsident Theodor Windhorst. Deshalb fordert er, dass die vom Bundestag beschlossene Form der Patientenverfügung auch eine Entscheidung zur Organspende enthalten müsse. „Menschen, die ihr Sterben in solch einer Verfügung regeln, sollten sich auch Gedanken darüber machen, ob sie Organe spenden möchte oder nicht“, so Windhorst.
Dabei müsse aber unbedingt der Wille des Patienten berücksichtigt werden, sofern er geäußert wurde. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten dürfe in keiner Weise beeinträchtigt werden. Deshalb „muss es wenigstens eine Informationslösung als Dokumentation des Patientenwillens geben“, sagt Windhorst. Eine zeitnahe schriftliche Willensäußerung ist seiner Ansicht nach wünschenswert. © hil/aerzteblatt.de
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