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Vier Jahre Haft für Schweizer Sterbehelfer

Freitag, 26. Juni 2009

Lausanne – In der Schweiz muss ein Arzt wegen Sterbehilfe ins Gefängnis. Das Bundesgericht bestätigte eine vierjährige Haftstrafe wegen vorsätzlicher Tötung, wie schweizerische Medien am Donnerstag berichteten. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft wie Verteidigung vor dem höchsten schweizerischen Gericht Beschwerde gegen dieses Urteil eingelegt. Die Staatsanwaltschaft wollte eine höhere Strafe, die Verteidigung einen Freispruch erwirken. Beide Beschwerden lehnte das Bundesgericht nun ab.

Der verurteilte Psychiater Peter Baumann, der bei der Sterbehilfeorganisation „Exit“ tätig war, hatte im April 2001 einem 48-Jährigen beim Suizid geholfen. Wegen der psychischen Erkrankung des Mannes bestanden Zweifel an seiner Urteilsfähigkeit. Deshalb wurde der 74-jährige Baumann angeklagt und zunächst in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung sowie Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord zu drei Jahren Haft verurteilt.

Die zweite Instanz änderte das Urteil und sprach Baumann der vorsätzlichen Tötung schuldig. Diese Einschätzung teilte nun auch das Bundesgericht. Bei psychisch kranken Menschen sei die Urteilsfähigkeit in Bezug auf einen Suizid „besonders gründlich abzuklären“, da der Sterbewunsch seine Ursache in der Erkrankung haben könne. © kna/aerzteblatt.de

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