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Politik

Montgomery kritisiert Pläne für Patientenrechtegesetz

Dienstag, 30. Juni 2009

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Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat SPD-Pläne für ein Patientenrechtegesetz zurückgewiesen. „Es ist an Heuchelei kaum zu überbieten, einerseits eine fachgerechte Behandlung nach wissenschaftlich anerkanntem Qualitätsstandard festschreiben zu wollen, andererseits aber die dafür notwendigen Finanzmittel immer weiter zu begrenzen“, kritisierte BÄK-Vize Frank Ulrich Montgomery nun bekannt gewordene Vorschläge aus der SPD-Bundestagsfraktion. Solche Vorstöße sollten lediglich die bereits stattfindende Rationierung medizinischer Leistungen vertuschen.

Statt die heimliche Rationierung zuzugeben und nach einer Lösung für eine gerechte Verteilung der Ressourcen zu suchen, wolle es die Politik den Ärzten überlassen, dafür gerade zu stehen, wenn sie Patienten medizinische Leistungen vorenthielten. „Diese Entscheidungslast widerspricht dem ärztlichen Ethos und schadet dem Patient-Arzt-Verhältnis empfindlich und vor allem nachhaltig“, stellte Montgomery klar.

Für Rationierung und Zuteilungsmedizin seien genau die Politiker verantwortlich, die nun vorgäben, sich für die Patienten stark zu machen. „Es ist schon dreist, wenn die Verursacher dieser Misere nun auch noch den Ärzten per Gesetz die Verantwortung für die Mangelversorgung in die Schuhe schieben wollen. Das schlägt dem Fass den Boden aus“, sagte Montgomery. © BH/aerzteblatt.de

aerzteblatt.de

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advokatus diaboli
am Mittwoch, 1. Juli 2009, 09:55

Ärztefunktionäre scheinen mit einigen Sachthemen „überfordert“ zu sein!

Mit Verlaub – die Kritik vom Vizepräsidenten der BÄK am geplanten Patientenrechte-Gesetz ist nun in der Gänze nicht nachvollziehbar und an ihm scheint die Diskussion der letzten Jahre völlig vorbeigegangen zu sein.

Es besteht in Fachkreisen (!) kein begründeter Zweifel darüber, dass die Patientenrechte in Deutschland klar und per Gesetz geregelt werden müssen. Vgl. dazu statt vieler die Stellungnahme der Verbraucherzentrale Bremen mit weiteren Hinweisen, so u.a. auch mit einem Statement des renommierten Medizinrechtlers Dieter Hart von der Universität Bremen, dem ehemaligen Direktor des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen >>> http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/gesundheit/patientenrechtegesetz.html <<< (html)

Auch der seinerzeitige Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen trat dafür ein, die Patientenrechte in einem eigenständigen Patientenrechte-Gesetz zusammenzufassen. Dies geht aus dem Gutachten 2000/2001 der Experten hervor, welches die Bundesregierung in Form zweier Unterrichtungen (14/5660,5661) vorgelegt hat (Quelle: hib >>> http://webarchiv.bundestag.de/archive/2007/0108/aktuell/hib/2001/2001_120/01.html <<<)

Insofern ist das Engagement einiger SPD-Abgeordneter ausdrücklich zu begrüßen, mag dies auch dem Vize der BÄK ein Dorn im Auge sein.

Es ist schlicht Unsinn zu behaupten, mit dem Gesetz solle die Rationierung vertuscht werden. Mit solchen unqualifizierten Unmutsäußerungen kann der Vizepräsident der BÄK nun wirklich nicht ernst genommen werden!
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