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Künstliche Befruchtung: Privatversicherte bevorzugt

Freitag, 3. Juli 2009

Berlin – Frauen, die privat krankenversichert sind, haben angeblich eine achtfach höhere Chance, mithilfe von reproduktions­medizinischen Behandlungen schwanger zu werden, als gesetzlich krankenversicherte Frauen. Ursache dafür ist, dass private Krankenversicherungen In-vitro-Fertilisationen (IVF) vollständig finanzieren, während sich Kassenpatientinnen seit 2004 zur Hälfte selbst an den Kosten für bis zu drei Versuche beteiligen müssen.

Jeden weiteren Versuch, mithilfe einer IVF schwanger zu werden, müssen sie vollständig selbst finanzieren. Noch 2003 wurde die IVF fast 95.000 Mal in Anspruch genommen. Als Reaktion auf diese gesetzlich vorgegebene Veränderung sank die Inanspruchnahme der IVF auf rund 55.000 im Jahr 2004. Dabei blieb die Rate der Privatversicherten mit einem Drittel nahezu konstant. 

Diese Daten hat heute das IGES Institut in Berlin vorgelegt. Es hatte im Auftrag der Firma Merck Pharma GmbH untersucht, wie sich die geänderte Finanzierung für Kassenpatientinnen in den letzten Jahren ausgewirkt hat und welche Effekte finanzielle Zuschüsse aus Steuermitteln haben könnten.

Die IGES -Fachleute räumten ein, dass die Chancen auf eine Schwangerschaft durch IVF schon vor 2004 ungleich verteilt waren. Bei Privatpatientinnen waren sie demnach bis 2003 bereits dreimal höher. Bertram Häussler, Vorsitzender der IGES -Geschäftsführung, führte dies unter anderem darauf zurück, dass die privaten Versicherer seit Jahren mehr Versuche finanzierten als gesetzliche Krankenkassen. 

Nach Angaben von IGES wurden infolge des „IVF-Knicks“ 2004 nur noch knapp 10.000 Kinder nach einer künstlichen Befruchtung geboren. Im Jahr zuvor waren es noch rund 18.500. Gegensteuern ließe sich nach Ansicht von IGES wie des Studienauftraggebers Merck, wenn unfruchtbare Paare für IVF Steuerzuschüsse erhielten. Je nach Umfang der Zuschüsse könnte dies den Berechnungen zufolge die Geburten nach IVF um 4.300 bis 14.500 pro Jahr steigern. Der Aufwand an Steuermitteln würde entsprechend zwischen 41 und 85 Millionen Euro betragen.

Die bestehende Finanzierungspraxis ist immer wieder kritisiert worden. Anfang des Jahres hatte die Bundestagsfraktion Die Linke gefordert, die gesetzlichen Krankenkassen sollten die Kosten für künstliche Befruchtungen wieder vollständig übernehmen. Dann müsse aber gleichzeitig der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung erhöht werden. Zuvor hatte der Bundesrat im Sommer 2008 eine Änderung verlangt. „Die Größe des Geldbeutels sollte nicht über die Durchführung einer künstlichen Befruchtung entscheiden“, hieß es damals im Antrag.

Er scheiterte unter anderem an Auseinandersetzungen zwischen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Sie blieben uneinig darüber, ob die Finanzierung eher eine gesundheits- oder eine familienpolitische Aufgabe sei.

Allerdings hat das Bundesland Sachsen im Alleingang entschieden, kinderlosen Ehepaaren staatliche Zuschüsse für künstliche Befruchtungen zu gewähren. Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU) berichtete heute ergänzend zur Vorstellung der IGES -Studie, mittlerweile seien in Sachsen rund 180 Behandlungen unterstützt worden.

Gefördert werden Paare, die mindestens seit einem Jahr im Land leben und verheiratet sind. Sie müssen sich zudem in Sachsen behandeln lassen. Clauß betonte, die Finanzhilfe sei unkompliziert angelegt: Behandelnde Ärzte kürzten ihre Rechnung einfach um den Staatszuschuss.  © Rie/aerzteblatt.de

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polmu
am Freitag, 3. Juli 2009, 21:28

Das ist doch politisch konsequent,

Kinderlosen nur sehr restriktiv die Hilfe der IVF zukommen zu lassen. Würde doch sonst die Wirkung jenes Gesetzes verpuffen, das vorschreibt, daß Kinderlose eben wegen ihrer Kinderlosigkeit auch finanziell zu bestrafen sind, indem sie einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zu entrichten haben.

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