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Britisches Oberhaus lehnt Gesetz zu Beihilfe zum Selbstmord ab

Mittwoch, 8. Juli 2009

London – In Großbritannien ist ein Gesetzesvorstoß zur Legalisierung von Beihilfe zum Selbstmord vorerst gescheitert. Nach hitziger Debatte lehnte das Oberhaus am Dienstagabend mit 194 zu 141 Stimmen eine Vorlage ab, nach der künftig auf eine strafrechtliche Verfolgung von Personen verzichtet würde, die Sterbewillige ins Ausland begleiten.

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Anlass für die Gesetzesinitiative des früheren Lordkanzlers Lord Charles Falconer war der Fall der heute 46-jährigen Debbie Purdy. Die unheilbar kranke Frau hatte 2008 erfolglos versucht, im Vorhinein gerichtlich durchzusetzen, dass ihr Ehemann keine Strafverfolgung zu gewärtigen hätte, wenn er sie zur Sterbehilfeorganisation Dignitas in die Schweiz begleitet.

Nach Angaben Lord Falconers haben bislang mindestens 115 Briten Dignitas in Zürich aufgesucht. Trotz mehrerer Verfahren sei noch keine der Begleitpersonen juristisch belangt worden. Das Gesetz sieht bei Beihilfe zum Selbstmord bis zu 14 Jahre Haft vor. © kna/aerzteblatt.de

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