Essen – Der suspendierte Chefarzt des Universitätsklinikums Essen, Christoph B., muss sich ab September vor Gericht verantworten. Das Landgericht Essen habe am Freitag das Hauptverfahren eröffnet, teilte das Gericht mit. Dem renommierten Mediziner werden Bestechlichkeit, Betrug in einem besonders schweren Fall und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Das Gericht rechnet mit einer mehrmonatigen Verhandlungsdauer.
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Der Mediziner soll unter anderem von Patienten zusätzlich zu dem von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Betrag die Zahlung einer Spende auf ein Drittmittelkonto der von ihm geleiteten Klinik gefordert haben. Die Patienten oder deren Familienangehörige zahlten demnach jeweils Spenden in Höhe von 1.000 bis 22.000 Euro. Die meisten Zahlungen betrugen 4.000 bis 7.500 Euro.
Darüber hinaus soll der Mediziner zwischen 2002 und 2004 unter anderem diese Zahlungen nicht versteuert haben. Erhebliche Einkünfte aus den Jahren 2005 und 2006 wurden erst verspätet deklariert beziehungsweise nach Eröffnung des Steuerstrafverfahrens bekannt gegeben.
In 22 Fällen hatte das Uniklinikum den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge zudem mit Privatpatienten sogenannte Wahlleistungsvereinbarungen abgeschlossen. Darin wurde vereinbart, dass B. oder ein Vertreter die Behandlungen selbst durchführen würden. Obwohl dies unterblieb, rechnete der Mediziner die Behandlungen ab. Dabei verursachte er einen Sachschaden von insgesamt über 108.000 Euro.
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