Berlin – Neben den gesetzlichen Regelungen zu Patientenverfügungen und zur Therapie Opiatabhängiger fasste der Bundesrat am Freitag eine Vielzahl weiterer Beschlüsse mit gesundheitspolitischer Bedeutung. Unter anderem stimmte das Länderparlament in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Bürgerentlastungsgesetz zu. Demnach können ab dem 1. Januar 2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowohl von privat als auch von gesetzlich Versicherten von der Steuer abgesetzt werden. Damit werden die Bürger um jährlich 10,6 Milliarden Euro entlastet.
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Steuerlich nicht begünstigt werden Beiträge für Zusatztarife in den Krankenversicherungen etwa für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Grundlage für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008. Danach müssen Beiträge, die der Bürger für eine Mindestabsicherung gegen Krankheits- und Pflegerisiken zahlt, steuerfrei gestellt werden.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sprach von einem „der größten Entlastungspakete“ der letzten Jahre und Jahrzehnte. „Es kommt zur richtigen Zeit, um eine der schwersten Wirtschaftskrisen abzufedern“, unterstrich Steinbrück. Die Erleichterungen kämen im nächsten Jahr sofort und unmittelbar „in den Taschen der Bürger“ an. Er widersprach dem Eindruck vieler Bürger, dass die Einkommen in Deutschland insgesamt sinken würden. Die Koalition habe die Bürger nicht geschröpft, betonte Steinbrück und ergänzte, das Gegenteil sei richtig.
Der Bundesrat stimmte außerdem dem Gesetz zum Assistenzpflegebedarf zu. Dieses sieht vor, dass Behinderte künftig ihre Pflegekräfte bei stationären Krankenhausaufenthalten mit in die Klinik nehmen dürfen. Das Pflegegeld wird für die gesamte Dauer des Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthaltes weiter ausbezahlt wird. Ferner steht in dem Gesetz, dass zukünftig Palliativmedizin Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium ist.
Das Länderparlament stimmte auch den vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen zum Arzneimittelrecht zu. Die 15. AMG-Novelle sieht unter anderem Neuerungen zur Arzneimittelsicherheit vor. Das Gesetz enthält außerdem eine Passage, nach der die Kranken- und Altenpflegeausbildung auch für Hauptschulabsolventen geöffnet wird.
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