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Bayerischer Landtag lockert Rauchverbot

Mittwoch, 15. Juli 2009

München – In Bayern kann in Festzelten, kleinen Kneipen und abgetrennten Nebenräumen größerer Gaststätten vom 1. August wieder geraucht werden. Eine entsprechende Lockerung des Landes-Gesundheitsschutzgesetzes beschloss am Mittwoch der Landtag des schwarz-gelb regierten Freistaates.

Für die Gesetzesänderung stimmten 100 Abgeordnete, 73 votierten dagegen, drei enthielten sich. Der Gründung von Raucherclubs schiebt das neue Gesetz allerdings einen Riegel vor – die neue Regelung gilt ausdrücklich für alle Gaststätten statt wie bisher für Gastronomiebetriebe, die „öffentlich zugänglich“ sind.

Ausnahmen vom Rauchverbot sind demnach künftig in Bier-, Wein- und Festzelten möglich sowie in Gaststätten, deren Fläche weniger als 75 Quadratmeter beträgt und die keinen abgetrennten Nebenraum besitzen.

Diese Eckkneipen müssen deutlich als Rauchergaststätten gekennzeichnet werden, Kinder und Jugendliche haben keinen Zutritt. Inhaber von Gaststätten mit mehreren Räumen können das Rauchen in Nebenräumen gestatten, die jedoch vollständig abgetrennt und deutlich als Raucherräume gekennzeichnet sein müssen.

Ein generelles Rauchverbot gilt dagegen weiter in allen öffentlichen Gebäuden des Freistaates, Bildungseinrichtungen für Erwachsene sowie Einrichtungen für Kinder und des Gesundheitswesens. Auch in Heimen, Sportstätten und Flughäfen bleiben Glimmstängel verboten. Mit der Gesetzesänderung setzten CSU und FDP eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um. 

Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) betonte, dass sich das bislang geltende Gesetz als nicht praktikabel erwiesen habe und deshalb nachgebessert werden müsse. „Die große Zahl der Raucherclubs hat gezeigt, dass das bisherige Gesetz unterlaufen wurde.“ Söder betonte, das geänderte Gesetz entspreche dem bayerischen Prinzip „Leben und leben lassen“ und der Realität. Der Minister zeigte sich überzeugt, dass es von den Bürgern akzeptiert werde.

FDP-Fraktionsvize Andreas Fischer hob hervor, dass Raucher dank der Änderung nicht länger wie „Aussätzige“ auf die Straße oder auf die Toilette geschickt würden. Die SPD-Abgeordnete Kathrin Sonnenholzner wandte sich direkt an den Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU): „Es ist eine Bankrotterklärung, dass sie als ehemaliger Gesundheitsminister der Bundesrepublik den Gesundheitsschutz auf dem Altar der Koalitionsvereinbarung und einer falsch verstandenen Freiheit opfern.“

Grünen-Gesundheitsexpertin Theresa Schopper kritisierte, dass durch die Änderung die Angestellten in der Gastronomie nicht mehr geschützt würden. ©  afp/ddp/aerzteblatt.de

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