GBA stellt Weichen für Kosten-Nutzen-Bewertung – Erster Auftrag im September
Donnerstag, 16. Juli 2009
Berlin – Von September an sollen in Deutschland erstmals Kosten-Nutzen-Bewertungen von Arzneimitteln vorgenommen werden. Darauf verwies der Chef des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), Peter Sawicki nach einer Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses in Berlin. Dies sei ein „neuer Abschnitt für das Gesundheitswesen in Deutschland“, sagte der Institutsleiter.
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Sawicki betonte jedoch, dass frühestens im Herbst 2010 mit Ergebnissen zu rechnen sei. In diesem Zusammenhang kritisierte er das in seinen Augen langwierige Anhörungsverfahren für die Kosten-Nutzen-Bewertung. Allein die Anhörungen würden etwa acht Monate in Anspruch nehmen. Hinzu käme dann die eigentliche Arbeit des Instituts, so Sawicki.
Bevor der GBA voraussichtlich seinen ersten Auftrag an das IQWIG vergibt, muss dieses sein Methodenpapier zur Kosten-Nutzen-Bewertung endgültig beschließen. Dies werde in den nächsten Wochen erfolgen, kündigte Sawicki an.
Der GBA hat seinerseits die nötigen Vorarbeiten für die Umsetzung der Kosten-Nutzen-Bewertung abgeschlossen und seine Verfahrensordnung für die Erledigung der neuen Aufgaben ergänzt. GBA-Chef Rainer Hess wollte noch nicht sagen, welches Medikament als erstes überprüft werde. Er betonte jedoch, dass keineswegs alle auf dem Markt befindlichen Arzneimittel in Zukunft bewertet würden. Sondern lediglich der Teil von Arzneimittel-Innovationen, die sich nicht in bestehende Festbetragsgruppen einordnen ließen.
Neben der Erweiterung der Verfahrensordnung für die Kosten-Nutzen-Bewertung hat der GBA eine Reihe weiterer Einzelregelungen verabschiedet. So entschied der Ausschuss, dass bei Patienten mit inoperablen Leberzellkrebs auch weiterhin die Protonentherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus angewendet werden darf, sofern bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Der Beschluss gilt zunächst bis Ende 2016. Die Protonentherapie bei der Behandlung des operablen Leberzellkarzinoms ist im Krankenhaus hingegen künftig nicht mehr Bestandteil der GKV, da ein Nutzen bisher nicht nachgewiesen wurde.
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