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Ärzteschaft

Honorarreform: Knapp acht Prozent mehr

Dienstag, 28. Juli 2009

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Berlin – „Die absoluten Zahlen sind besser ausgefallen als erwartet. Sie dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es vor Ort noch viele Probleme gibt, die wir lösen müssen.“ Mit diesen Worten hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, die ersten bundesweiten Ergebnisse der Honorarreform kommentiert.

Demnach ist die Gesamtvergütung im ersten Quartal 2009 im Vergleich zum Vorjahresquartal um voraussichtlich 7,8 Prozent gestiegen. Hochgerechnet auf das ganze Jahr, werden die Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten schätzungsweise 31,6 Milliarden Euro an Honorar erhalten. Bislang zählt die KBV rund 65 Prozent aller Ärzte zu den Gewinnern der Reform. Das bedeutet umgekehrt aber auch: rund ein Drittel aller Praxen hat im ersten Quartal 2009 weniger Honorar erhalten als im Vorjahresquartal.

Der durchschnittliche Honorarzugewinn je Praxis liegt in den in 14 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die bereits Daten an die KBV geliefert haben, bei 7,4 Prozent. Es fehlen aber noch verschiedene Angaben aus rund 50.000 Praxen. Die einzige Arztgruppe, die bei gesamtdeutscher Betrachtung verloren hat, sind die Orthopäden mit einem Honorarminus von vier Prozent. Ansonsten weichen die Ergebnisse sowohl zwischen den KVen als auch zwischen den Arztgruppen bundesweit erheblich voneinander ab. 

Nach den vorläufigen Abrechnungsdaten betrug der höchste Honorarzuwachs 32,2 Prozent (Berlin). Die dortigen Vertragsärzte und Psychologischen Psychotherapeuten hätten allerdings auch jahrelang weit unterdurchschnittlich verdient, erklärte Köhler.

Das schlechteste Ergebnis verzeichnet mit – 0,7 Prozent aus Baden-Württemberg. Die weiteren KVen können Honorarzuwächse vermelden: Bremen 10,7 Prozent, Niedersachsen 17,6 Prozent, Westfalen-Lippe 6,7 Prozent (ohne Laborleistungen inklusive Laborbonus), Nordrhein 4,2 Prozent, Hessen 8,3 Prozent, Rheinland-Pfalz 5,3 Prozent, Bayern 3,5 Prozent, Saarland (13,2 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern 15,6 Prozent, Brandenburg 8,9 Prozent, Sachsen-Anhalt 16,1 Prozent, Thüringen 12,6 Prozent.

Die Honorarzuwächse verteilen sich nach Angaben der KBV prozentual fast gleich auf den hausärztlichen (+ 10 Prozent) und den fachärztlichen (+ 9 Prozent) Versorgungsbereich. Betrachtet man die Veränderungen je Arztgruppe, zeigen sich allerdings Unterschiede: So haben Allgemeinmediziner und hausärztlich tätige Internisten quer über die bislang berücksichtigten zwölf KVen rund sechs Prozent mehr Honorar erhalten, in Rheinland-Pfalz allerdings ein Prozent weniger und in Baden-Württemberg sogar zehn Prozent weniger.

„Während in Sachsen-Anhalt beispielsweise 95 Prozent der Allgemeinmediziner einen Honorarzuwachs verzeichnen, gilt dasselbe leider nur für 14 Prozent ihrer Kollegen in Baden-Württemberg“, ergänzte KBV-Vorstand Carl-Heinz Müller.

Bundesweit reicht die Spanne der Honorarentwicklung je Arztgruppe von minus vier Prozent bis zu plus 21 Prozent. Unter den Facharztgruppen profitierten im Vergleich Kardiologen (+21 Prozent), Nervenärzte, Neurologen und Psychiater (+ 18 Prozent) und  Hautärzte (+ 13 Prozent) am stärksten. 

Nach Köhlers Worten besteht durchaus noch Nachbesserungsbedarf. So fehlen teilweise Mittel für die sogenannten freien Leistungen, die nicht über die Regelleistungsvolumen gesteuert werden, aber aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zu bezahlen sind. Zu diesen teilweise stark ausgeweiteten Leistungen zählen Akupunktur  und Psychotherapie. Auch die Anzahl der dringenden Hausbesuche ist in manchen KVen stark gestiegen. 

„Als Fazit bleibt festzuhalten: Wir befinden uns mitten auf der Strecke hin zu einer adäquaten Vergütung. Doch dieser Weg bleibt schwer und holprig. Die finanzielle Unterdeckung in der ambulanten Versorgung von 30 Prozent ist zudem nur teilweise behoben“, sagte Köhler. Die KBV verhandele deshalb derzeit mit den Krankenkassen nach. Er verwies zudem darauf, dass sich das KV-System auf einen internen Ausgleich zwischen Gewinner- und Verlierer-KVen geeinigt haben. Details wollte Köhler zu beiden Verhandlungen nicht nennen.

Wesentliche Ziele sind – so die Feststellung beider Vorstände – allerdings erreicht worden. Nach 20 Jahren ist die Finanzierung für die ambulante Versorgung nicht mehr durch die Grundlohnsumme gedeckelt. Das System der Kopfpauschalen konnte endlich abgeschafft werden. In Ostdeutschland ist die Vergütung insgesamt auf rund 95 Prozent des Westniveaus angehoben worden. © Rie/aerzteblatt.de

Leserkommentare

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Jens
am Dienstag, 28. Juli 2009, 14:43

Link zur KBV funktioniert nicht

Hallo, ich möchte darauf hinweisen, dass der Link zur Datei "Mehr Zahlenmaterial" nicht funktioniert.

Jetzt müsste es gehen. Viele Grüße Redaktion DÄ
Traven42
am Montag, 27. Juli 2009, 18:47

Probleme... Probleme, keine Lösungen wie immer

Prozente hin, Prozente her.... warum mein RLV in Bayern als Neurochirurg ca. 50 Euro beträgt und das in Hamburg ca 150 für das erste Quartal würde ich gerne begreifen.........
Die ganze als Verwerfung zu bezeichen finde ich schlicht eine Unverschämtheit.

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