Steuerzahlerbund für neue Dienstwagen-Vorschriften
Mittwoch, 12. August 2009
Berlin – Angesichts der Diskussion um Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine Neuregelung der Dienstwagen-Vorschriften gefordert. Die Reise des Fahrers von Schmidt nach Spanien koste fast 10.000 Euro, sagte Hauptgeschäftsführer Reiner Holznagel der Bild-Zeitung. Laut einer Umfrage des „Hamburger Abendblatts“ nutzten mindestens vier weitere Minister ihre Dienstwagen schon im Urlaub.
Minister sollten die Kosten von Privatfahrten künftig selbst bezahlen, forderte Holznagel. „Die derzeitige Regelung privilegiert die Mitglieder der Bundesregierung auf Kosten der Steuerzahler. Hier muss die Bundesregierung schnell handeln und eine neue Regelung erlassen. Wer privat seine Dienstlimo samt Chauffeur nutzt, muss auch dafür privat bezahlen“, sagte Holznagel zu Bild. Nur so könne Glaubwürdigkeit wieder hergestellt werden.
Allein für die Hinfahrt des Fahrers zu Schmidts Urlaubsort müssten 3.800 Euro angesetzt werden, unter anderem für Benzin und allgemeine Abnutzung, errechnete der BdSt. Hinzu kämen 114 Euro Maut-Gebühren in Frankreich und Spanien sowie mindestens sechs Hotel-Übernachtungen des Fahrers, die mit insgesamt rund 600 Euro veranschlagt werden. Für die Dienstzeit und Überstunden des Fahrers setzt der BdSt weitere 4.872 Euro an.
Damit koste die Reise den Steuerzahler „mindestens 9.386 Euro“, sagte Holznagel der Bild-Zeitung vom Dienstag. Weitere Kosten, beispielsweise für den neuen Dienstwagen, seien in der Berechnung noch gar nicht berücksichtigt.
Angesichts dieser Zahlen bezweifelte ein BdSt-Sprecher in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ die Aussage Schmidts, dass das Gesundheitsministerium die kostengünstige Variante gewählt habe, als sie den Dienstwagen mitsamt Fahrer in ihren Ferienort Denia schickte.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie
registriert sein.
Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Neuregelung der Dienstwagen-Vorschriften speziell für Gesundheitsminister:
Ausstattung und Nutzung des Dienstwagens müssen
ausreichend-zweckmäßig, vor allem jedoch wirtschaftlich sein.
Das Maß der Notwendigkeit darf nicht überschritten werden.
Das Maß für die Zumutbarkeit orientiert sich am Menschenbild, das der Gesundheitsminister vom GKV-Versicherten nach jeweils wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit neu „entwirft“.
Die INTERPRETATION des Begriffs „Würde“ zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt...?
Wenn man die Zeit, welche es bedurfte, alle (politischen, nicht journalistischen) Kommentare zum Thema zu äussern, saldiert und mit dem mittleren Stundenlohn der Kopmmentatoren multipliziert, ergibt sich zweifelsfrei ein Betrag >> „mindestens 9.386 Euro“. Wählbar ist keiner von denen, Frau Schmidt so wenig wie ihre Kritiker.
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.