Eingeloggt als

Suchen in

5.756 News Politik

Politik

Verwirrung um Kosten­über­nahme für Schweine­grippe-Tests

Donnerstag, 30. Juli 2009

Berlin - Nach den Debatten um die Bezahlung der Schweinegrippe-Impfung herrscht nun auch Verwirrung um die Kostenübernahme für die Tests, mit denen das Virus nachgewiesen wird. Während das Bundesgesundheitsministerium und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen am Mittwoch erklärten, sowohl Schnell- wie PCR-Test seien Kassenleistung, sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) noch Klärungsbedarf. 

Der Spitzenverband verweist auf seiner Homepage darauf, dass für den ersten Schnelltest zur Abklärung einer möglichen Infektion die Kostenerstattung gelte. Das heißt: Der Patient erhält in der Praxis eine Rechnung und reicht diese zur Erstattung bei seiner Kasse ein. Die Kosten betragen in der Regel 22 Euro. Fällt der Schnelltest positiv aus und wird als nächstes ein PCR-Test gemacht, so gibt es für dessen Abrechnung nach Ansicht der Kassen eine Abrechnungsziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Sie sehe eine Abrechnung über 16,50 Euro vor. Deshalb könnten Patienten ihre Chipkarte einsetzen.

KBV-Sprecher Stahl verweist hingegen darauf, dass die EBM-Ziffer 32841, die die Krankenkassen offenbar meinen, nicht zur Abrechnung des PCR-Tests im Fall einer Schweinegrippeinfektion tauge. Denn damit seien deutliche höhere Kosten verbunden als sonst, wenn die Ziffer zur Abrechnung bei Tests auf Influenza A oder B eingesetzt werde.

Denkbar ist deshalb, dass Ärzte, die den Test vornehmen, auf einer Kostenübernahme durch den Patienten bestehen und diese später mit ihrer Krankenkasse über die Erstattung der Rechnung debattieren müssen. Betroffene sollten sich bei Tests auf Schweinegrippe deshalb in jedem Fall bei ihrer Kasse rückversichern, welche Kosten sie übernehme, rät Stahl. Auch eine Sprecherin der  Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bestätigte, dass die Kostenübernahme derzeit nicht geklärt sei. 

Nach GKV-Angaben sind privat zu bezahlende PCR-Tests ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Während ein über die Ziffer 32841 abgerechneter Test  nur 16,50 Euro kosten würde, klettert die Summe bei einer privaten Abrechnung auf dem Wege der Kostenerstattung auf bis zu 150 Euro. Bei einem Gespräch wollen Vertreter der KBV und der Kassen nun am Donnerstag über das Thema beraten. Angesichts der deutlich steigenden Zahl von Schweinegrippefällen müsse die Kostenübernahme generell geklärt werden, so dass künftig eine Abrechnung per Chipkarte möglich sei, sagte Stahl.

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erklärte: „Alles, was medizinisch für die Krankenbehandlung notwendig ist, wird von den Kassen bezahlt." Was medizinisch notwendig sei, entscheide der Arzt.    

Erst am Dienstag hatte das Gesundheitsministerium Forderungen der gesetzlichen Krankenkassen nach einer Beteiligung von Bund und Ländern an den Kosten für die geplante Schutzimpfung gegen Schweinegrippe zurückgewiesen. Nach Ansicht der Kassen sind die Kosten von mindestens 600 Millionen Euro nicht im Gesundheitsfonds einkalkuliert. Sie drohten deshalb mit der Erhebung von Zusatzbeiträgen. © afp/Rie/aerzteblatt.de

Anzeige
Drucken Versenden Teilen
5.756 News Politik

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste