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Bundesregierung: Gewebegesetz brachte Qualitätssteigerung

Freitag, 31. Juli 2009

Berlin – Knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten hat die Bundesregierung das Gewebegesetz positiv bewertet. Die Regelungen hätten zu einer deutlichen Vereinheitlichung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards geführt und so die Qualität von Gewebezubereitungen signifikant verbessert, heißt es in einem Bericht der Regierung an den Bundesrat, wie das Gesundheitsministerium am Freitag in Berlin mitteilte. 

Das im Vorfeld der Verabschiedung lange umstrittene Gewebegesetz regelt den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben wie Augenhornhäuten und Herzklappen. Es setzte eine EU-Richtlinie von 2004 um. Organspende und -transplantation haben nach dem Gesetz Vorrang vor der Entnahme nur einzelner Teile von Organen und Geweben. Die Kommerzialisierung von Gewebespenden ist auf zulassungspflichtige, industriell hergestellte Produkte aus menschlichen Zellen und Geweben begrenzt. 

Nach Einschätzung der Bundesregierung gewährleistet das Gesetz angemessen die Sicherheit von Gewebe und Gewebezubereitungen und somit den Schutz der Patienten. Das Regelwerk setze Standards, die zunehmend weltweit eingeführt würden. Allerdings räumt die Regierung bei mehreren Aspekten ein, dass eine abschließende Bewertung des Gesetzes noch nicht möglich sei.

Den Bericht, der noch nicht im Wortlaut veröffentlicht wurde, leitete das Ministerium dem Bundesrat zu. Er basiert auf der Auswertung eines Fragebogens, den Länder, das Paul-Ehrlich-Institut sowie wichtige Fachgesellschaften und Verbände beantwortet hatten. © kna/aerzteblatt.de

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