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Alkoholvergiftung schreckt Jugendliche kaum

Dienstag, 4. August 2009

Berlin – Kranken­haus­ein­weisungen wegen Alkohol­missbrauchs haben einer Studie zufolge kaum eine abschreckende Wirkung auf Jugendliche. Rund 17 Prozent behielten ihr Trinkverhalten nach einer Alkoholvergiftung bei oder steigerten es sogar, wie die Gmünder Ersatzkasse (GEK) am Dienstag bei der Vorstellung der Untersuchung in berichtete.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), setzt bei der Bekämpfung des Alkeholmissbrauchs vor allem auf präventive Angebote in den Kommunen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen forderte ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen.

83 Prozent der Jugendlichen mit der Erfahrung einer Alkoholvergiftung tranken später eigenen Angaben zufolge zwar weniger, konsumierten aber immer noch weitaus häufiger und mehr Alkohol als andere Jugendliche.

Für die Studie hatte das Hannoveraner Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsforschung (ISEG) 1.168 bei der GEK versicherte Jugendliche im Alter zwischen 14 und 20 Jahren befragt, die in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus waren. Außerdem wurde eine ähnlich große Gruppe von Gleichaltrigen ohne entsprechende Erfahrung einbezogen. 

Krankenhausaufenthalte wegen Alkoholmissbrauchs hatten demnach nur begrenzte Effekte auf das anschließende Trinkverhalten. So hatten die Jugendlichen, die bereits einmal wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus waren, in den vergangenen 30 Tagen mit 10,5 Mal häufiger und auch mehr Alkohol getrunken als Gleichaltrige, die im statistischen Durchschnitt nur 6,2 Mal zu Bier, Schnaps, Wein oder Ähnlichem gegriffen hatten. Fast jeder Dritte hatte exzessives Trinken, das so genannte Binge Drinking, praktiziert. Bei den Jugendlichen ohne Vergiftungserfahrung waren es hingegen nur 13 Prozent. 

Knapp 20 Prozent der wegen Alkoholvergiftungen behandelten Jugendlichen gaben an, Alkohol bereits vor dem zwölften Lebensjahr konsumiert zu haben. Im Freundeskreis spiele Alkohol eine zentrale Rolle.

Laut GEK steigt die Zahl der 15- bis 19-Jährigen, die wegen Alkoholmissbrauchs behandelt werden, seit 20 Jahren stetig an. Seit 2002 habe sich der Anteil der behandelten Mädchen und Jungen sogar mehr als verdoppelt. So stieg die Behandlungsrate bei Mädchen von 18 auf 37 pro 10.000 Versicherte, bei gleichaltrigen Jungen von 24 auf 52 pro 10.000 Versicherte.

Nach Angaben der Autorin der Studie, Eva Bitzer, lässt sich der drastische Anstieg nicht allein dadurch erklären, dass heutzutage Krankenhäuser eher in Anspruch genommen werden. Die Ergebnisse belegten einen komplexen Trend, der durch die bisherige Diskussion oder vereinzelte gesetzgeberische Maßnahmen wie die Alkopopsteuer im Jahr 2004 weder gebremst noch umgekehrt worden sei, erläuterte sie. 

GEK-Chef Rolf-Ulrich Schlenker vertrat die Auffassung, Verbotsstrategien wie Alkoholverbote in Innenstädten seien auf Dauer nicht die Lösung. Stattdessen müsse eine „Präventionskultur“ gefördert werden. Die GEK setze deshalb auf jugendgerechte Information, Sportförderung und jugendärztliche Betreuung. 

Bätzing sagte, „wichtig ist, dass vor Ort gemeinsam an einer Lösung gearbeitet wird; das heißt, wenn Kommunen, Vereine, Schulen und Polizei zusammenarbeiten, dann ist dies der richtige Weg“. Dazu werde gerade eine neue Broschüre an die Kommunen verteilt. Darin seien die besten Praxisbeispiele zur Prävention zusammengefasst, damit sie in ganz Deutschland übernommen werden könnten.

DHS-Geschäftsführer Raphael Gassmann sagte in Hamm, „es ist ein Problem, dass Alkohol rund um die Uhr verfügbar ist“. Nachts werde Hochprozentiges überwiegend von Jugendlichen gekauft, die bereits angetrunken oder betrunken seien und keine Vorräte mehr hätten. Zudem befürwortet Gaßmann jugendliche Testkäufer, um Betriebe, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, aufzuspüren.

Gaßmann forderte zudem eine höhere Steuer auf Alkohol. „Daraus muss ein fester Anteil in die Prävention und Therapie gehen“, sagte er. Zudem müssten auch die Produzenten an den Kosten beteiligt werden. © afp/ddp/aerzteblatt.de

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