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Donnerstag, 6. August 2009
Regierungsbericht sieht Akzeptanzprobleme bei Organspende

Berlin – Ängste im Hinblick auf die Organspende sind in der Bevölkerung nach einem Regierungsbericht weit verbreitet. Die am Donnerstag in Berlin veröffentlichte Unterrichtung zur Situation der Transplantationsmedizin zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes sieht darin auch einen Grund für den Rückgang an Spendern im vergangenen Jahr. Demnach stieg die Zahl der Organspender seit 1998 zwar von 1.111 auf 1.313 im Jahr 2007, ging dann aber vergangenes Jahr auf 1.198 zurück. 

Die Akzeptanzprobleme bei der Organentnahme führt der Bericht auf das Hirntodkonzept zurück. Als Voraussetzung gilt laut Transplantationsgesetz, dass vor der Entnahme der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms festgestellt wurde. 

Insgesamt sei seit Verabschiedung des Transplantationsgesetzes nur bei älteren Organspendern ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen gewesen, heißt es in der Unterrichtung. So habe sich die Zahl der über 64 Jahre alten Organspender von 135 im Jahr 1998 auf 352 im Jahr 2007 erhöht. Der Grund für das steigende Alter der Spender liege nicht nur am demografischen Wandel, sondern auch im medizinischen Fortschritt. 

Die Zahl der gespendeten Organe ist laut Bericht zwischen 1998 und 2007 von 3.331 auf 4.140 gestiegen, was einem Zuwachs von 24 Prozent entspreche. 84 Prozent aller Spender seien mehrere Organe entnommen worden. Der Bericht hält zugleich fest, dass Ende Dezember in Deutschland 11.827 Menschen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation standen, davon mit 8.207 die meisten für Nierentransplantationen. Es folgten solche für Leber- (1.940), Herz-(839) und Lungentransplantationen (594). Die Wartelisten seien aber nur ein grober Indikator für den tatsächlichen Organbedarf, heißt es einschränkend. 

In der Unterrichtung beklagt die Bundesregierung, dass nur ein Teil der Krankenhäuser mit Intensivstationen mögliche Organspender meldeten, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung bestehe. So hätten weniger als die Hälfte der Krankenhäuser mindestens einen Patienten zur Organspende gemeldet. Krankenhäuser könnten sich der Meldepflicht entziehen, indem sie keine Hirntoddiagnostik durchführten. Die deutsche Stiftung Organtransplantation empfehle deshalb, diese Diagnostik verpflichtend zu machen. © kna/aerzteblatt.de

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