Freitag, 7. August 2009
Qualitätssicherung: Vergabe an für AQUA-Institut rechtmäßig
Siegburg/Essen/Berlin – Das „AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH“ wird das Verfahren zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach Paragraf 137 a SGB V entwickeln. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag in Siegburg mit. Zuvor hatte das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen die Klage der Bundesgeschäftstelle Qualitätssicherung (BQS) gegen die Vergabe abgelehnt. Er fordert mehr Transparenz und Einbeziehung der Betroffenen. Das Umsetzungskonzept des AQUA-Instituts sei nur einer kleinen Gruppe von Eingeweihten beim G-BA, nicht aber den Krankenhäusern und Vertragsärzten, die gesetzlich verpflichtend an der sektorenübergreifenden Qaulitätssicherung teilnehmen müssen, bekannt. So habe die Qualitätssicherung unter dem Dach des G-BA keine Zukunft. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte ebenfalls den Gerichtsentscheid. „Das von Kliniken und Krankenkassen eigenverantwortlich organisierte externe Qualitätssicherungssystem im Krankenhaus wird so dem G-BA einverleibt“, monierte DKG-Geschäftsführer Georg Baum. Er rief die Politik auf, die Arbeit der BQS nach der nächsten Legislaturperiode auf gesetzlichem Wege abzusichern.
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