© Deutsches Ärzteblatt; Deutscher Ärzte-Verlag GmbH
zur ersten Ärzteschaft-Nachricht zur vorherigen Ärzteschaft-Nachricht zur nächsten Ärzteschaft-Nachricht zur letzten Ärzteschaft-Nachricht
Freitag, 7. August 2009
Qualitätssicherung: Vergabe an für AQUA-Institut rechtmäßig

Siegburg/Essen/Berlin – Das „AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH“ wird das Verfahren zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach Paragraf 137 a SGB V entwickeln. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag in Siegburg mit. Zuvor hatte das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen die Klage der Bundesgeschäftstelle Qualitätssicherung (BQS) gegen die Vergabe abgelehnt.

„Das LSG hat die Einwände gegen unsere Vergabeentscheidung klar zurückgewiesen. Dies betrifft insbesondere die fachliche Unabhängigkeit von AQUA und die Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens“, betonte G-BA-Vorsitzender Rainer Hess. Nun stünde einer Vertragsunterzeichnung mit dem AQUA-Institut nichts mehr im Wege.

Zum 1.1.2010 wird das AQUA-Institut von Prof. Szecsenyi im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses die Aufgabe der extern vergleichenden Qualitätssicherung übernehmen. Der Widerspruch der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS), die diese Aufgabe bisher wahrgenommen hat, wurde am 6. August vom zuständigen Sozialgericht Essen abgelehnt.

Die Bundesärztekammer kritisierte das Urteil. „Es ist ein Trauerspiel für die gemeinsame Selbstverwaltung, dass sie im Rahmen der Weiterentwicklung des BQS-Verfahrens zu einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung das von ihr selbst gegründete Institut, die BQS, trotz seiner fachlich-methodischen Vorbildlichkeit und seiner internationalen Reputation selbst schrittweise demontiert hat“, sagte Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer und Gründungsmitglied der BQS.

Er fordert mehr Transparenz und Einbeziehung der Betroffenen. Das Umsetzungskonzept des AQUA-Instituts sei nur einer kleinen Gruppe von Eingeweihten beim G-BA, nicht aber den Krankenhäusern und Vertragsärzten, die gesetzlich verpflichtend an der sektorenübergreifenden Qaulitätssicherung teilnehmen müssen, bekannt. So habe die Qualitätssicherung unter dem Dach des G-BA keine Zukunft.

Die Träger der stationären Qualitätssicherung, der BQS – Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft und die alten Spitzenverbände der Krankenkassen – seien jedoch zur Kooperation mit dem G-BA beziehungsweise mit dem AQUA-Institut bereit. „Zumindest sollte die Übergangsphase für die stationäre Qualitätssicherung verlängert werden, bis klarer erkennbar wird, wie AQUA die bisherige Aufgabe der BQS übernehmen will und ob dies im Konsens mit den Beteiligten geschieht“, sagte Jonitz

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte ebenfalls den Gerichtsentscheid. „Das von Kliniken und Krankenkassen eigenverantwortlich organisierte externe Qualitätssicherungssystem im Krankenhaus wird so dem G-BA einverleibt“, monierte DKG-Geschäftsführer Georg Baum. Er rief die Politik auf, die Arbeit der BQS nach der nächsten Legislaturperiode auf gesetzlichem Wege abzusichern.

„Die BQS organisiert und steuert den Gesamtprozess der Initiierung, Aus- und Bewertung von 3,6 Millionen stationären Behandlungsfällen, für die jährlich eine externe Qualitätssicherung durchgeführt wird“, so Baum. Sollte die BQS nicht durch das AQUA-Institut weiter beauftragt werden, drohe die externe Qualitätssicherung der Krankenhäuser vollständig zusammenzubrechen. © hil/aerzteblatt.de

Bookmark-Service:
Leserkommentare
Benutzername
Passwort

Um Nachrichten kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.



Archiv
Aktuelle Kommentare
Merkliste
In Ihrer Merkliste können Sie News und Artikel speichern und später wieder aufrufen. Registrieren Sie sich, können Sie Ihre Merkliste dauerhaft speichern.
RSS-Feed

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

RSS