Berlin – Das im Juni verabschiedete Gesetz zur Patientenverfügung wird nach Einschätzung des NAV-Virchow-Bundes erhöhten Beratungsbedarf in den Hausarztpraxen verursachen. Das Gesetz sieht vor, dass Patienten die Situationen, in denen Ärzte den speziellen Wünschen des Patienten folgen sollen, konkret beschreiben müssen. „Da es keinen Zweifel an den Wünschen des Patienten geben darf, ist beim Aufsetzen der Verfügung in vielen Fällen ärztlicher Rat gefragt“, so der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands.
Entsprechende Beratungstätigkeiten werden derzeit nicht von den Krankenkassen vergütet, sondern müssen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit dem Patienten direkt abgerechnet werden.
Der NAV-Virchowbund empfiehlt Ärzten in einem Erstgespräch, für das etwa 45 Minuten einkalkuliert werden müssen, gemeinsam mit dem Patienten einen Entwurf der Patientenverfügung zu erstellen.
aerzteblatt.de |
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