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100.000 Euro Schmerzensgeld für intersexuelle Klägerin

Donnerstag, 13. August 2009

Köln – Das Landgericht Köln hat einen Chirurgen zu 100.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, der eine intersexuelle Patientin durch eine Operation vor 32 Jahren biologisch zum Mann gemacht hatte. Gegen das am Mittwoch verkündete Urteil kann der Mediziner Berufung einlegen, wie ein Justizsprecher weiter mitteilte.

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Der Fall der Klägerin hatte vergangenes Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bereits im Februar 2008 hatte das Kölner Landgericht grundsätzlich der Schmerzensgeldklage der damals 48-Jährigen stattgegeben, die jahrelang unfreiwillig als Mann gelebt hatte.

Nachdem dieses Urteil vom Oberlandesgericht bestätigt worden war, setzte das Landgericht nun die Höhe des Schmerzensgeldes fest. Nach Überzeugung der Richter war die Entfernung der intakten Eierstöcke und der Gebärmutter bei der Klägerin rechtswidrig, weil der Chirurg die Patientin nicht hinreichend aufgeklärt und sie daher mangels wirksamer Einwilligung in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt hatte.

Die Frau war nach ihrer Geburt als Junge angesehen worden, nachdem ihre äußeren Geschlechtsorgane nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen waren. Erst während einer Blinddarm-OP im Alter von 17 Jahren wurde entdeckt, dass sie Eierstöcke und eine Gebärmutter hatte.

Nach weiteren Untersuchungen war dem vermeintlichen Jungen mitgeteilt worden, dass er gemischtgeschlechtlich sei. Nach langem Leidensweg bis hin zu Suizidgedanken entschloss sich die Klägerin letztlich im August 1977 zu dem Eingriff in einer Kölner Klinik. Dabei stellte sich nach Überzeugung der Gerichte schon nach Beginn der damaligen Operation heraus, dass die Patientin eine normale weibliche Anatomie mit Gebärmutter und Eierstöcken aufwies.

Daher habe der Mediziner bereits während des Eingriffs Zweifel an der Richtigkeit des vorherigen Befundes haben müssen. Ohne eine erneute Aufklärung habe die Klägerin nicht weiter operiert werden dürfen.

In dem erneuten Zivilverfahren sagte dem Gerichtssprecher zufolge nun eine Sachverständige aus, dass der Klägerin auch nach damaligem Stand der Medizin ein Leben als Frau hätte ermöglicht werden können. Dazu hätte es demnach des Einsatzes von Medikamenten und eines kleineren chirurgischen Eingriffs bedurft. © ddp/aerzteblatt.de

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