Gericht untersagt Live-Präparationen in Berliner Körperwelten-Ausstellung
Freitag, 14. August 2009
Berlin – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Live-Präparationen an menschlichen Leichen in der Berliner Körperwelten-Ausstellung verboten. Der postmortale Schutz der Menschenwürde und bestimmte sittliche Wertvorstellungen der Gesellschaft für den Umgang mit toten Menschen machten solche Vorführungen unzulässig, entschieden die Richter am Freitag und bestätigten damit eine vorausgegangene Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. (Az.: OVG 1 S 151.09)
Anzeige
Das zuständige Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte die im Rahmen der Ausstellung „Körperwelten - Der Zyklus des Lebens“ stattfindenden und interessierten Besuchern offen stehenden Präparationen menschlicher Leichen untersagt, weil sie gegen das Berliner Bestattungs- und Sektionsgesetz verstießen.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Wie kann man diesen abartigen Menschen seine abartigen Produkte überhaupt ausstellen lassen, das ist für mich die erste Frage. Das hat mit Kunst und Wissenschaft so viel zu tun wie Feuer mit Wasser. Gar nichts. Glücklicherweise ist er in Skandinavien nicht erwünscht, so dass ich mir die Leichenschändungen nicht anschauen brauche.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.