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Gericht untersagt Live-Präparationen in Berliner Körperwelten-Ausstellung

Freitag, 14. August 2009

Berlin – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Live-Präparationen an menschlichen Leichen in der Berliner Körperwelten-Ausstellung verboten. Der postmortale Schutz der Menschenwürde und bestimmte sittliche Wertvorstellungen der Gesellschaft für den Umgang mit toten Menschen machten solche Vorführungen unzulässig, entschieden die Richter am Freitag und bestätigten damit eine vorausgegangene Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. (Az.: OVG 1 S 151.09)

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Das zuständige Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte die im Rahmen der Ausstellung „Körperwelten - Der Zyklus des Lebens“ stattfindenden und interessierten Besuchern offen stehenden Präparationen menschlicher Leichen untersagt, weil sie gegen das Berliner Bestattungs- und Sektionsgesetz verstießen.

Hingegen hatten sich die Veranstalter auf die Freiheit von Forschung und Lehre berufen. Das Gericht entschied nun, der von den Ausstellungsmachern beabsichtigte Tabubruch sei ein Rechtsverstoß, der als Störung der öffentlichen Sicherheit sofort habe unterbunden werden dürfen. © afp/aerzteblatt.de

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adonis
am Samstag, 15. August 2009, 12:18

Wer stoppt diesen ekelhaften Perversling?

Wie kann man diesen abartigen Menschen seine abartigen Produkte überhaupt ausstellen lassen, das ist für mich die erste Frage. Das hat mit Kunst und Wissenschaft so viel zu tun wie Feuer mit Wasser. Gar nichts. Glücklicherweise ist er in Skandinavien nicht erwünscht, so dass ich mir die Leichenschändungen nicht anschauen brauche.
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