Hospiz Stiftung: Geldschneiderei bei Patientenverfügungen
Sonntag, 23. August 2009
dpa
Düsseldorf – Die Deutsche Hospiz Stiftung wirft Ärzten Geldschneiderei bei Beratungshonoraren für Patientenverfügungen vor. Information und Beratung über solche Verfügungen seien schon seit Jahren „ein einträgliches Zubrot für Ärzte“, sagte Hospiz-Vorstand Eugen Brysch der „Westdeutschen Zeitung“ vom Freitag.
Anzeige
Das vom Verband für niedergelassene Ärzte, NAV-Virchow-Bund, vorgeschlagene Beratungshonorar für Patientenverfügungen in Höhe von rund 236 Euro könne man als „überzogenen Änderungsversuch einer teilweise ausufernden Praxis der Geldschneiderei“ verbuchen.
Es sei bedauerlich, dass das neue Patientenverfügungsgesetz die Beratung nicht als Krankenkassenleistung vorschreibe, so Brysch.
„Wie sollen sich Rentner, Hartz-IV-Empfänger oder Kleinverdiener eine qualitative Beratung leisten können?“ Diesbezügliche Warnungen der Deutschen Hospiz Stiftung seien von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht ernst genommen worden, kritisierte der Hospiz-Vorstand.
Die gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen tritt am 1. September in Kraft. Das Gesetz schreibt keine verbindliche vorherige Beratung vor. Der Virchow-Bund hatte Anfang August betont, Patientenverfügungen müssten so abgefasst sein, dass es im Ernstfall keinen Zweifel an den Wünschen des Patienten geben dürfe.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Vielleicht war ich blöd ?? Ich habe diese Beratung immer umsonst gemacht im Rahmen meiner Patientengespräche. Beim Rechtsanwalt ist es jedenfalls kostenpflichtig
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.