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Politik

Hospiz Stiftung: Geld­schneiderei bei Patienten­ver­fügungen

Sonntag, 23. August 2009

Düsseldorf – Die Deutsche Hospiz Stiftung wirft Ärzten Geldschneiderei bei Beratungshonoraren für Patientenverfügungen vor. Information und Beratung über solche Verfügungen seien schon seit Jahren „ein einträgliches Zubrot für Ärzte“, sagte Hospiz-Vorstand Eugen Brysch der „Westdeutschen Zeitung“ vom Freitag.
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Das vom Verband für niedergelassene Ärzte, NAV-Virchow-Bund, vorgeschlagene Beratungshonorar für Patientenverfügungen in Höhe von rund 236 Euro könne man als „überzogenen Änderungsversuch einer teilweise ausufernden Praxis der Geldschneiderei“ verbuchen. 

Es sei bedauerlich, dass das neue Patientenverfügungsgesetz die Beratung nicht als Krankenkassenleistung vorschreibe, so Brysch.

„Wie sollen sich Rentner, Hartz-IV-Empfänger oder Kleinverdiener eine qualitative Beratung leisten können?“ Diesbezügliche Warnungen der Deutschen Hospiz Stiftung seien von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht ernst genommen worden, kritisierte der Hospiz-Vorstand. 

Die gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen tritt am 1. September in Kraft. Das Gesetz schreibt keine verbindliche vorherige Beratung vor. Der Virchow-Bund hatte Anfang August betont, Patientenverfügungen müssten so abgefasst sein, dass es im Ernstfall keinen Zweifel an den Wünschen des Patienten geben dürfe.

Deshalb sei beim Aufsetzen der Verfügung in vielen Fällen ärztlicher Rat gefragt. Der Virchow-Bund sprach von Gesamtkosten von bis zu 235,95 Euro, die der Hausarzt direkt in Rechnung stellen könne. © hil/aerzteblatt.de

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Harvey-2
am Samstag, 22. August 2009, 22:44

Geldschneiderei

Vielleicht war ich blöd ??
Ich habe diese Beratung immer umsonst gemacht im Rahmen meiner Patientengespräche.
Beim Rechtsanwalt ist es jedenfalls kostenpflichtig
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