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Staatsanwaltschaft prüft Verfahren wegen Organhandels gegen Tutogen

Montag, 24. August 2009

Neunkrichen am Brand – Wegen des Verdachtes des Handels mit ukrainischen Leichenteilen prüft die Staatsanwaltschaft Bamberg ein Ermittlungsverfahren gegen das im oberfränkischen Neunkirchen am Brand ansässige Pharmaunternehmen Tutogen. Die Firma wird nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwaltes Joseph Düsel vom Montag der Störung der Totenruhe sowie des Organhandels verdächtigt. Auslöser der Ermittlungen war ein Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, wonach die Firma in der Ukraine im großen Stil Leichen ausnehmen lasse.

Düsel betonte, es werde nun geprüft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. „Wenn ein Deutscher auch im Ausland eine Straftat begeht, gilt das deutsche Strafgesetzbuch“, sagte er. Die Firma sei bei der Justiz durchaus bekannt durch eine Zeugenvernehmung wegen Störung der Totenruhe aus dem Jahr 2003, welche auf einem Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland beruht habe. Weitere Details dazu wollte er jedoch nicht bekanntgeben. 2005 habe es zudem eine anonyme Anzeige gegeben, es seien aber keine Ermittlungen eingeleitet worden. Aktuell liege aus der Ukraine aber noch kein Rechtshilfeersuchen vor.

Das beschuldigte Unternehmen, welches sich nach eigenen Angaben auf die Entwicklung, Aufbereitung und den Vertrieb von Gewebetransplantaten spezialisiert hat, wies die Vorwürfe am Montag in einer Mitteilung zurück. „Der Vorwurf des Gewebehandels, der in den Medien erhoben wird, ist haltlos und nicht nachvollziehbar“, heißt es darin. Der gesamte Prozess der Gewebespende, der Aufbereitung und der Bereitstellung des Endprodukts unterliege einem der strengsten Gesetze weltweit, dem deutschen Arzneimittelgesetz.

„Der Spiegel“ hatte in seiner neuesten Ausgabe berichtet, Tutogen lassee in der Ukraine im großen Stil Leichen ausnehmen. Wie aus zahlreichen dem Magazin vorliegenden firmeninternen Dokumenten hervorgehe, werden aus den Leichenteilen medizinische Produkte gewonnen. Das Nachrichtenmagazin dokumentierte zum Beispiel Tutogens interne Preisliste für Leichenteile.

Demnach zahlte das Unternehmen im Januar 2002 für einen Oberarmknochen 42,90 Euro, für einen kompletten Oberschenkel ebenfalls 42,90 Euro und für einen Herzbeutel je nach Größe 13,30 bis 16,40 Euro. Allein im Geschäftsjahr 2000/01 sollen in der Ukraine 1.152 Leichen für Tutogen genutzt worden sein. Den Angehörigen soll dabei laut „Spiegel“ in vielen Fällen nicht klar gewesen sein, was mit den Knochen ihrer Verwandten geschieht.

Der Leiter der Rechtsmedizin in Kiew, Wladimir Jurtschenko, bestätigte dem Magazin, dass auch heute noch Leichen ausgenommen würden, deren Knochen dann bei Tutogen landen. Die aus Leichenteilen gewonnenen Produkte würden vor allem in den USA als Ersatzteile bei Patienten eingesetzt, ihr Nutzen sei aber umstritten. Die Branche sei in den vergangenen Jahren zu einem milliardenschweren Markt angewachsen. © ddp/aerzteblatt.de

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