Hamburg – Kliniken, die niedergelassenen Ärzten für vermittelte Patienten sogenannte Kopfprämien oder Zuweiserpauschalen zahlen, bewegen sich rechtlich auf dünnem Eis. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) im Vorfeld ihrer diesjährigen Jahrestagung in Dresden hingewiesen.
Aufgrund des zunehmenden Kosten- und Wettbewerbsdrucks im Gesundheitswesen versuchen laut DGU heutzutage viele Kliniken ihre Wirtschaftlichkeit durch hohe Fallzahlen zu sichern. Zuweiser, die Patienten mit bestimmten Diagnosen überwiesen, würden dafür von den Kliniken bezahlt.
Die DGU hält dieses Prozedere für juristisch und ethisch überaus fragwürdig. Sie lehnt finanzielle Anreize bei der Patientenzuweisung ausdrücklich ab. Die Ärztliche Berufsordnung sei eindeutig und verböte mit Paragraph 31 die „Zuweisung von Patienten gegen Entgelt“.
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