Zuweiserpauschalen rechtlich und ethisch fragwürdig
Mittwoch, 2. September 2009
Hamburg – Kliniken, die niedergelassenen Ärzten für vermittelte Patienten sogenannte Kopfprämien oder Zuweiserpauschalen zahlen, bewegen sich rechtlich auf dünnem Eis. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) im Vorfeld ihrer diesjährigen Jahrestagung in Dresden hingewiesen.
Anzeige
Aufgrund des zunehmenden Kosten- und Wettbewerbsdrucks im Gesundheitswesen versuchen laut DGU heutzutage viele Kliniken ihre Wirtschaftlichkeit durch hohe Fallzahlen zu sichern. Zuweiser, die Patienten mit bestimmten Diagnosen überwiesen, würden dafür von den Kliniken bezahlt.
Die DGU hält dieses Prozedere für juristisch und ethisch überaus fragwürdig. Sie lehnt finanzielle Anreize bei der Patientenzuweisung ausdrücklich ab. Die Ärztliche Berufsordnung sei eindeutig und verböte mit Paragraph 31 die „Zuweisung von Patienten gegen Entgelt“.
„Konstruierte Kooperationsverträge zwischen Niedergelassenen und Kliniken über vor oder nach dem Klinikaufenthalt erbrachte Leistungen des Zuweisers dienen der Rechtfertigung der Einweisungsvergütung, bleiben aber letztlich die Suche nach juristischen Schlupflöchern“, urteilt der Fürther Urologe Lothar Weißbach. Es bleibe fraglich, ob diese Leistungen tatsächlich erbracht würden, beziehungsweise angemessen oder notwendig seien.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Ich weise doch einen Patienten in die und die Klinik ein, weil ich das Beste für den Patienten möchte und nicht weil ich mir die Taschen vollstopfen möchte!!!
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.