Kassen müssen Medikamentengabe durch Pflegedienst bezahlen
Mittwoch, 26. August 2009
ddp
Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) hat das Recht auf häusliche Krankenpflege gestärkt. Nach einem am Mittwoch in Kassel bekannt gegebenen Urteil müssen die Krankenkassen weiterhin auch die Gabe nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch Pflegekräfte bezahlen, wenn der Gesundheitszustand des Patienten dies erfordert. (Az: B 3 KR 25/08 R)
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Im Streitfall hatte der Hausarzt einer 88 Jahre alten Frau aus Hessen Spritzen unter anderem gegen Altersgebrechlichkeit und Appetitlosigkeit verordnet. Die Spritzen wurden wöchentlich durch Mitarbeiter eines Pflegedienstes gegeben. Die enthaltenen Wirkstoffe sind nicht verschreibungspflichtig. Die AOK Hessen meinte daher, sie müsse die Kosten des Pflegedienstes nicht bezahlen. Denn nicht verschreibungspflichtige Medikamente könnten seit Anfang 2004 nicht mehr zulasten der gesetzlichen Kassen verordnet werden.
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