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Politik

Zypries betont Freiwilligkeit von Patientenverfügungen

Montag, 31. August 2009

Berlin – Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die Freiwilligkeit von Patientenverfügungen betont. Kein Krankenhaus, keine Alten- und Pflegeeinrichtung dürfe verlangen, dass Patienten eine solche Verfügung vorlegen müssten, sagte Zypries am Montag in Berlin. Zudem verwies die Ministerin auf die am Dienstag in Kraft tretende Gesetzesnovelle, in der dies ausdrücklich festgeschrieben sei, um Druck auf Patienten zu verhindern.
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Zypries äußerte sich bei der Vorstellung eines Vorsorge-Ordners zu Patientenverfügungen der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Dieser bündelt Formulare, Vorsorgevollmachten, Verfügungen und wichtige Informationen rund um das Thema. Zudem will der Ordner Hilfestellungen für Vorsorgegespräche mit Angehörigen und Freunden geben. Ein Notfallausweis und Checklisten ergänzen die Dokumentenmappe.

Die neue gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen betont das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und macht Patientenverfügungen ohne Einschränkung - also unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung - verbindlich. Eine vorherige Beratung ist nicht vorgeschrieben. Mit Patientenverfügungen können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall von schwerer Erkrankung und Nichteinwilligungsfähigkeit behandelt werden wollen. © kna/aerzteblatt.de

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