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Ärzteschaft

Zuweiserprämien: Ärzteschaft wehrt sich gegen überzogene Vorwürfe

Freitag, 4. September 2009

Berlin – Die Vorwürfe der vergangenen Tage, dass Ärzte und Kliniken in großem Stil mit Prämienzahlungen für die Einweisung von Patienten arbeiten, sind überzogen. Das erklärten die
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Bundes­ärzte­kammer (BÄK), die Deutsche Kranken­haus­gesellschaft (DKG) und die Kassen­ärztliche Bundes­vereinigung (KBV) am Freitag in Berlin.

Sie betonten allerdings, Krankenhäuser, die Zuweisungsvergütungen anböten oder bezahlten und niedergelassene Ärzte, die solche Vergütungen forderten oder annähmen, handelten in „absolut nicht akzeptabler Weise“ und verstießen gegen gesetzliche und berufsrechtliche Bestimmungen. Die Verbände stimmen überein, solchen Verstößen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nachzugehen und sie ahnden zu lassen.

Allerdings weisen BÄK, KBV und DKG darauf hin, dass gesetzliche Bestimmungen Ärzte und Krankenhäuser aufforderten, den Behandlungsprozess gemeinsam zu organisieren und dazu Vergütungsvereinbarungen zu treffen. „Diese Verhandlungsergebnisse jetzt pauschal zu skandalisieren, fällt direkt auf die Urheber dieser Gesetze zurück“, hieß es von drei Verbänden.

Sie empfehlen den Landesärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Landeskrankenhausgesellschaften, paritätisch besetzter Clearingstellen einzurichten, in denen alle Beteiligten problematisch empfundene Vertragsangebote zur verbesserten Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüfen lassen könnten.

Die KV Berlin weist daraufhin, dass viele Verträge zur integrierten Versorgung verdeckte Prämien an Ärzte für die Einweisung von Patienten in bestimmte Krankenhäuser vorsähen. „Diese Verträge hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt selbst eingeführt“, kritisiert Burkhard Bratzke, Vorstandsmitglied der KV. Dies sei skandalös. „Geld darf nicht darüber entscheiden, in welcher Klinik ein Patient behandelt wird“, sagte er.

Als „verlogen“ hat der stellvertretende Vorsitzende der KV Hamburg, Walter Plassmann, die Debatte bezeichnet. Die Selbstbestimmung des Patienten würde durch Praxen, die sich im Besitz von Kapitalgesellschaften oder Krankenhäusern befänden, deutlich mehr bedroht als durch Bestechung.

Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Jan Schulze, sagte, bisher gebe es lediglich Verdächtigungen und keine Beweise für die Krankenhauseinweisungen von Patienten gegen Entgelt. „Deshalb darf nicht eine gesamte Berufsgruppe unter Generalverdacht gestellt werden“, betonte er.

Auch die KV Sachsen betonte, aktuell gebe es in dem Bundesland keine konkreten Hinweise darauf, dass Kliniken niedergelassenen Ärzten Überweisungsprämien für Einweisungen in spezielle Krankenhäuser gezahlt hätten.

Ebenso die Kammer und die KV in Niedersachsen: „Uns sind keine Fälle von Überweisungsprämien für bestimmte Krankenhauseinweisungen bekannt“, sagte die Präsidentin der Ärztekammer, Martina Wenker. Beide Einrichtungen hielten die derzeitige Debatte für „maßlos übertrieben“.

Auch der Bayerischen Landesärztekammer liegen nach eigenen Angaben keine Fälle vor, gleichwohl sei „die Versuchungssituation für solche Zuweiserpraktiken nicht von der Hand zu weisen“, hieß es aus der Kammer. Die BLÄK forderte alle Beteiligten auf, konkrete Namen und Fälle zu nennen.hil © hil/aerzteblatt.de

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adonis
am Sonntag, 6. September 2009, 08:50

Und gestern Rückrudern auf allen Fronten!!!

Man darf sich fragen, wer so dummes Zeug in die Öffentichkeit bringt um dann am Ende des Tages festzustellen, dass das doch alles nicht so schlimm war.
adonis
am Freitag, 4. September 2009, 17:54

Na, in der SZ war zu lesen, dass

das BKA Kenntnis von über 2000 Fällen habe. Da bin ich mal gespannt. Wäre es so, warum hat das BKA nichts getan?
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