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Politik

Politik streitet um Patientenschutzgesetz

Montag, 7. September 2009

Berlin – Die Diskussion um die Prämien, die Krankenhäuser an niedergelassene Ärzte für die Überweisung von Patienten gezahlt haben sollen, ist im Wahlkampf angekommen: Die Union kündigte an, die Korruption im Gesundheitswesen mit einem Patientenschutzgesetz bekämpfen zu wollen.

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„Wir brauchen mehr Transparenz für Patienten bezüglich der Verträge zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anette Widmann-Mauz der „Welt am Sonntag“. Sie will mit dem Gesetz festschreiben, dass vertragliche Vereinbarungen von Ärzten mit Krankenhäusern ebenso wie mit anderen Leistungserbringern wie etwa Hörgeräteakustiker oder Physiotherapeuten offen gelegt werden müssen.

Dagegen warnte die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD), dass kurzfristige Forderungen in Wahlkampfzeiten oft ihr Ziel verfehlten: „Ein paternalistisches Patientenschutzgesetz hilft hier nicht – schon gar nicht vor bereits jetzt gesetzlich verbotenen Praktiken“, so die Politikerin.

Sie empfiehlt vielmehr, die Position der Versicherten zu stärken und das bestehende Kräfteungleichgewicht zwischen Patienten und Ärzten auszugleichen. Die Patientenbeauftragte kündigte an, sich dafür einzusetzen, dass der Entwurf des im Juni veröffentlichten Patientenrechtegesetz in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt wird.

Gleichzeitig forderte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eine zügige Aufklärung des Skandals: „Diejenigen, die dieses Thema aufgebracht haben, müssen endlich Ross und Reiter nennen", forderte Schmidt in der „Bild am Sonntag“. Der Vorschlag von Krankenhäusern und Ärzten, Clearingstellen zu bilden, reiche nicht aus.

Die Anti-Korruptionsinitiative Transparency International geht davon aus, dass jährlich Milliardensummen aus dem Gesundheitssystem in schwarze Kassen fließen. Schätzungen zufolge gingen zwischen drei und zehn Prozent des gesamten Gesundheitsbudgets in Höhe von 245 Milliarden Euro durch Missbrauch verloren, sagte Vorstandsmitglied Anke Martiny der „Thüringer Allgemeinen“ vom Montag.

„Wir sprechen also über den Verlust von acht bis 24 Milliarden jährlich“, betonte er. Es gehe nicht nur um Prämien, die Kliniken an Ärzte für Einweisungen zahlten. Betrugsmöglichkeiten gebe es auch „zwischen Niedergelassenen und dem Labor, Niedergelassenen und Röntgenologen, zwischen Orthopäden und deren Schuhmacher, dem Hörgeräteakustiker und so weiter“. © hil/aerzteblatt.de

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