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Politik

Pflegeversicherung sollte für Rehabilitation zahlen

Donnerstag, 10. September 2009

Berlin – Für Krankenkassen ist es billiger, ältere Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt in stationäre Pflege zu geben, als eine Rehabilitation zu bezahlen. Deshalb empfiehlt der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), dass finanzielle Anreize für pflegevermeidende Reha- oder DMP-Maßnahmen gesetzt werden müssen.
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Hierzu stellte der BDPK eine Studie des Lehrstuhls für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen vor, die Zahlungen der Pflegeversicherung an die Kassen vorsieht. „Wenn für die Krankenkassen die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit attraktiv gemacht würde, konnte die Lebensqualität von tausenden von Menschen verbessert und wertvolle finanzielle Ressourcen sinnvoller verwendet werden“, versicherte Jürgen Wasem, Lehrstuhlinhaber.

Pro Jahr werden circa 700.000 Menschen pflegebedürftig. Bei einem Teil könnte dies um Monate oder Jahre hinausgeschoben werden. „Aus der geriatrischen Rehabilitation wissen wir, dass neun von zehn Patienten nach Hause können“, berichtete Katharina Nebel, Präsidentin des BDPK. Trotzdem würden gerade ältere Menschen oft vom Krankenhaus in die Pflege entlassen – ohne eine Reha- oder DMP-Maßnahme.

Grund dafür ist die Trennung von Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Krankenkassen ist es nicht ökonomisch, Patienten durch Rehabilitation oder Case-Management vor der Pflegebedürftigkeit zu bewahren, sagte Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK. „Dabei geht es uns nicht darum Kassenschelte zu betreiben“, betonte er. „Vielmehr wollen wir den Hemmschuh entfernen, der dem Prinzip ‚Reha vor Pflege‘ im Weg steht.“

Die Autoren der vorgestellten Studie haben hierzu zwei Konzepte entwickelt: Einerseits einen maßnahmenorientierten Ansatz, indem pflegevermeidende Rehabilitation und Case-Management von der Pflegeversicherung mitbezahlt werden.

Andererseits einen ergebnisorientierten Ansatz, bei dem Kassen, deren Versicherte weniger Pflege benötigen als statistisch erwartet wurde, an den Einsparungen der Pflegeversicherung beteiligt werden. Der BDPK hielt beide Wege für geeignet entsprechende Anreize für die Kassen zu setzen. © Mei/aerzteblatt.de

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