Suchen in

  • Archiv
  • News
  • Foren
  • Blogs
  • Preise
2.861 News Ausland

Ausland

Polnisches Parlament lehnt Strafen für künstliche Befruchtung ab

Freitag, 11. September 2009

Warschau – Die polnische Volksinitiative für ein Verbot künstlicher Befruchtung ist gescheitert. Das Parlament lehnte am Donnerstagabend in erster Lesung den Antrag eines katholischen Bürgerkomitees ab, die bislang uneingeschränkt erlaubte sogenannte In-vitro-Fertilisation unter Strafe zu stellen. Gegen die Volksinitiative stimmten 244 Abgeordnete, 162 dafür; 10 enthielten sich der Stimme.

Anzeige

Der Gesetzentwurf des von mehreren Bischöfen unterstützten Komitees „Contra In Vitro“ sieht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe für jeden vor, der die Methode bei Frauen anwendet. Zudem werden Freiheitsstrafen von fünf bis 25 Jahren für Experimente mit Embryonen und von mindestens drei Jahren für den Handel mit ihnen gefordert.

Das Komitee hatte der Parlamentskanzlei im Juni weit mehr als die für die Volksinitiative nötigen 100.000 Unterschriften übergeben. Sie wurden vor allem von katholischen Laienorganisationen gesammelt. Die Initiative wird auch vom Vorsitzenden der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Jozef Michalik von Przemysl, unterstützt.

Laut einer Umfrage für die Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ vom Freitag befürworten 67 Prozent der Polen die künstliche Befruchtung; 18 Prozent sind dagegen. Polens Bischöfe lehnen künstliche Befruchtung strikt ab, weil bei der Reagenzglasbefruchtung Embryonen getötet werden können. Bislang ist künstliche Befruchtung in Polen nicht gesetzlich geregelt.

Das polnische Parlament, der Sejm, berät voraussichtlich im Oktober über mehrere Gesetzentwürfe aus den Reihen der konservativ-liberalen Regierungskoalition und der Opposition. Die rechtsliberale Regierungspartei Bürgerplattform will künstliche Befruchtung nur noch Ehepaaren erlauben.

Ein Gesetzentwurf eines Abgeordneten der konservativen Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit sieht dagegen ein vollständiges Verbot von In-vitro-Fertilisation vor. Einen Volksentscheid kann das Bürgerkomitee nicht durchsetzen. © kna/aerzteblatt.de

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

  • Drucken
  • Kommentieren
  • Teilen
  • Versenden
  •  
    Merken

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste