Frankfurt – Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) kritisiert die Gesetzgebung zur Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. „Die Gesetzgebung ist lückenhaft und vor allem bei den Verträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Vertragsärzten im Bereich der prä- und poststationären Versorgung fehlen ausreichende gesetzliche Regelungen", sagt LÄKH-Präsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach.
Zwar fordere der für das Sozialgesetzbuch V zuständige Bundesgesetzgeber, dass Kliniken Verträge mit niedergelassenen Ärzten im Rahmen der integrierten Versorgung abschließen. „Es muss jedoch dringend geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Krankenhäuser die niedergelassenen Ärzte auch außerhalb der integrierten Versorgung einbinden können“, verlangt der Ärztekammerpräsident. Erst wenn die Gesetzeslage geklärt sei, könne eine engere Verzahnung von stationärem und ambulantem Sektor zu einer wirtschaftlicheren Verwendung der Mittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung führen.
aerzteblatt.de |
| Versenden | Teilen |
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.