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Ärzteschaft

Gesetzgebung zur Klinikeinweisung lückenhaft

Freitag, 11. September 2009

Frankfurt – Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) kritisiert die Gesetzgebung zur Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. „Die Gesetzgebung ist lückenhaft und vor allem bei den Verträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Vertragsärzten im Bereich der prä- und poststationären Versorgung fehlen ausreichende gesetzliche Regelungen", sagt LÄKH-Präsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach.

Zwar fordere der für das Sozialgesetzbuch V zuständige Bundesgesetzgeber, dass Kliniken Verträge mit niedergelassenen Ärzten im Rahmen der integrierten Versorgung abschließen. „Es muss jedoch dringend geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Krankenhäuser die niedergelassenen Ärzte auch außerhalb der integrierten Versorgung einbinden können“, verlangt der Ärztekammerpräsident. Erst wenn die Gesetzeslage geklärt sei, könne eine engere Verzahnung von stationärem und ambulantem Sektor zu einer wirtschaftlicheren Verwendung der Mittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung führen. 

Zudem bezeichnet die LÄKH die Vorwürfe, Ärzte und Kliniken würden in großem Stil mit Prämienzahlungen für die Einweisung von Patienten arbeiten, als überzogen. „Schwarze Schafe gibt es in der Ärzteschaft nicht häufiger als in der Politik, oder in anderen Berufen“, so von Knoblauch. Dennoch dürfe für Bestechung und Korruption im Gesundheitswesen kein Platz sein. 

Auch die Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) weist vehement den Vorwurf zurück, niedergelassene Ärzte seien bei Krankenhauseinweisungen bestechlich. Der von der Politik und Krankenkassen geäußerte Generalverdacht gegen Kassenärzte habe den Charakter einer Verleumdungskampagne. Deshalb fordert auch die KVN mehr Transparenz bei den Verträgen zur Integrierten Versorgung. © hil/aerzteblatt.de

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