Mönchengladbach/Wegberg – Der Prozess um einen der größten Klinikskandale der vergangenen Jahre in Deutschland ist am Donnerstag am Landgericht Mönchengladbach kurz nach Beginn vertagt worden. Grund dafür war ein Befangenheitsantrag des angeklagten früheren Chefarztes und Geschäftsführer der Klinik Wegberg gegen zwei der beteiligten Richter. Der Mediziner muss sich wegen des Todes von sieben Patienten vor Gericht verantworten. Mit dem Ex-Chefarzt sitzen fünf weitere Krankenhausärzte auf der Anklagebank.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten sagte, sein Mandant befürchte eine „auf eine Verurteilung zielende Grundhaltung des Gerichts“. Grund dafür sei der im April 2008 gegen ihn erlassene Haftbefehl, den das Oberlandesgericht Düsseldorf später wieder aufhob. In der Begründung für den Haftbefehl habe das Gericht „weite Teile der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft“ ohne die nötige Sorgfalt und „im Schnelldurchgang“ übernommen, sagte der Anwalt. Der zuständige Richter erklärte, nun müsse eine andere Strafkammer des Landgerichts über den Antrag entscheiden.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll demnach frühestens am 24. September verlesen werden. Auf 90 Seiten haben die Ermittler die Vorwürfe gegen den Klinikleiter und weitere Ärzte des Sankt Antonius Krankenhauses in Wegberg zusammengetragen. Ihnen werden unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung vorgeworfen. Sie sollen durch schwere medizinische Fehler in wechselseitiger Beteiligung den Tod von sieben Patienten verursacht haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass auf lebensnotwendige Medikamente bei der Behandlung von schwer kranken Menschen verzichtet wurde, um Geld einzusparen. Statt mit Antibiotika sollen Patienten mit Zitronensaft behandelt worden sein. In anderen Fällen wurde angeblich auf lebensnotwendige Blutkonserven bei Operationen verzichtet.
Die Angehörigen der Opfer hatten erst durch eine anonyme Anzeige davon erfahren, dass möglicherweise kriminelle Machenschaften innerhalb der Klinik für den Tod ihrer Verwandten verantwortlich sein könnten.
Laut Gericht werden mehrere Gutachten in dem Verfahren erörtert. So will die Staatsanwaltschaft eine Reihe von Gutachten vorlegen, die die Schuld der Angeklagten belegen sollen. Die Beschuldigten wiederum haben ihrerseits Gegengutachten eingeholt. Schon vor dem Verfahren habe sich eine Auseinandersetzung der verschiedenen Gutachter abgezeichnet, sagte Gerichtssprecher Joachim Banke.
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