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Neue Richtlinien für Sterbehilfe in Großbritannien

Montag, 21. September 2009

London – Großbritannien will neue Richtlinien zur Sterbehilfe festlegen. Sie sollen regeln, unter welchen Umständen Beihilfe zum Selbstmord bestraft wird. Der Leiter der britischen Anklagebehörde, Keir Starmer, reagiert damit auf ein jüngst ergangenes Urteil.

Die an multipler Sklerose erkrankte Debbie Purdy hatte vor Gericht eine Klärung der Frage erstritten, ob ihr Ehemann strafrechtlich verfolgt werde, wenn er sie in eine Schweizer Sterbeklinik begleite. Die neuen Richtlinien sollen am Mittwoch verkündet werden, wie britische Medien weiter berichten.

In Großbritannien sieht das Gesetz für Beihilfe zum Selbstmord derzeit bis zu 14 Jahre Haft vor. Betroffene hatten wiederholt kritisiert, es sei unklar, ab welchem Punkt und inwieweit Verwandten und Freunden, die unheilbar Kranken aktive Sterbehilfe ermöglichten, eine Strafverfolgung drohe.

Obwohl mehr als 100 todkranke Briten in den vergangenen zehn Jahren ihr Leben in ausländischen Kliniken beendet haben, ist niemand strafrechtlich für eine Sterbehilfe verfolgt worden.

Beihilfe zum Selbstmord bleibe auch mit den neuen Richtlinien verboten, stellte Starmer den Berichten zufolge klar. Es gehe darum aufzulisten, welche Umstände wahrscheinlich zu einer Strafverfolgung führten. Dabei gehe es unter anderem um die Frage, ob der Sterbehelfer von dem Tod profitiere. Auch müsse zwischen „Beihilfe“ und „Ermutigung“ zum Freitod unterschieden werden. © kna/aerzteblatt.de

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