Essen – Er gilt als Entwickler einer wegweisenden Form der Lebendlebertransplantation und weltweit anerkannte Koryphäe in diesem Bereich. Ab heute muss sich der suspendierte Chefarzt des Universitätsklinikums Essen, Christoph B., vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Essen wirft dem 65-jährigen Mediziner Bestechlichkeit, Betrug in einem besonders schweren Fall und Steuerhinterziehung vor.
Der Vorwurf des Organhandels wird bei dem Prozess nicht erhoben. „In diesem Bereich dauern die Ermittlungen noch an“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Essen, Wilhelm Kassenböhmer.
Der Essener Mediziner soll laut Staatsanwaltschaft unter anderem von Patienten zusätzlich zu dem von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Betrag die Zahlung einer Spende auf ein Drittmittelkonto der von ihm geleiteten Klinik gefordert haben, wenn sie von ihm behandelt wurden. Die Patienten oder deren Familienangehörige zahlten demnach jeweils Spenden in Höhe von 1.000 bis 22.000 Euro, die meisten Zahlungen betrugen 4.000 bis 7.500 Euro.
Darüber hinaus soll der Mediziner zwischen 2002 und 2004 unter anderem diese Zahlungen nicht versteuert haben. Erhebliche Einkünfte aus den Jahren 2005 und 2006 seien erst verspätet deklariert beziehungsweise nach Eröffnung des Steuerstrafverfahrens bekannt gegeben worden.
In 22 Fällen hatte das Universitätsklinikum den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge zudem mit Privatpatienten sogenannte Wahlleistungsvereinbarungen abgeschlossen. Darin wurde vereinbart, dass B. selbst oder ein Vertreter die Behandlungen durchführen würden. Obwohl dies unterblieb, habe der Mediziner die Behandlungen abgerechnet.
B. war im Oktober 2007 vom Dienst suspendiert worden. Als Reaktion auf die Vorwürfe hatte er mitgeteilt, dass er niemals Patienten zu einer Spende gedrängt oder in Aussicht gestellt habe, dass dadurch Behandlungen beschleunigt würden.
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