Gelähmter Australier stirbt nach Grundsatzurteil zu Sterbehilfe
Montag, 21. September 2009
Perth – Nachdem er vor Gericht ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe erkämpft hatte, ist ein gelähmter Mann in Australien gestorben. Der 49-jährige Christian Rossiter starb nach Angaben seiner Familie am Montag in einem Pflegeheim in Perth. Ein Gericht hatte im August entschieden, dass sich die Pfleger nicht strafbar machten, wenn sie die künstliche Ernährung des vom Kopf abwärts Gelähmten auf seinen Wunsch hin beendeten.
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Rossiter starb nach Angaben seines Bruders an einer Atemwegsinfektion. Vor fünf Wochen hatte er vor dem Obersten Gericht von Western Australia das Recht erkämpft, seine künstliche Ernährung und medikamentöse Behandlung einstellen zu lassen. Rossiter habe damit ein wichtiges Erbe hinterlassen, sagte sein Anwalt John Hammond: Er habe das Recht von Patienten erstritten, Nahrung und Medikamente zu verweigern, „wenn sie das für richtig erachten“.
Der Oberste Richter hatte in dem Verfahren vor fünf Wochen geurteilt, Rossiter dürfe selbst über seine Behandlung entscheiden. Seine Pfleger machten sich nicht strafbar, wenn sie den Wünschen ihres Patienten Folge leisteten, betonte Richter Wayne Martin. Rossiter hatte das Pflegeheim zuvor bereits 40 Mal aufgefordert, seine künstliche Ernährung zu stoppen.
Sein Leben sei eine einzige Hölle und er fühle sich „wie ein Gefangener im eigenen Körper“: „Ich kann mich nicht bewegen, ich habe keine Angst vor dem Tod – nur Schmerzen.“ Der ehemalige Börsenhändler und Outdoor-Abenteurer war nach zwei Unfällen vom Kopf abwärts gelähmt.
Gegner der Sterbehilfe kritisierten, Rossiter hätte psychologische Hilfe bekommen müssen: „Anscheinend war er in einem depressiven Zustand. Das hätte man behandeln müssen“, sagte Veronica Andrew von der Organisation Right to Life Australia. Es sei deprimierend, wenn Gerichte die Botschaft aussendeten, „dass ein Leben nicht lebenswert ist“.
Sterbehilfe-Befürworter Philip Nitschke betonte, Rossiter sei wegen seines schlechten Allgemeinzustands gestorben und nicht verhungert. Er sei einer Infektion erlegen, weil er die Einnahme von Antibiotika verweigert habe.
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