Essen – Mit scharfen Angriffen des angeklagten Ex-Starmediziners gegen die Staatsanwaltschaft hat am Montag in Essen der Strafprozess gegen einen der renommiertesten deutschen Transplantationsärzte begonnen. Die Anklage wirft dem 65-jährigen Christoph B. Bestechlichkeit, Betrug und Steuerhinterziehung vor. Der frühere Chefarzt wies die Vorwürfe als „Zumutung“, „haltlose Unterstellungen“ und „diskreditierend“ zurück.
In einer persönlichen Erklärung entgegnete B. zu Prozessbeginn, die Beschaffung von Spenden für die Forschung habe zu seinen beruflichen Aufgaben als Universitätsprofessor in Diensten des Landes Nordrhein-Westfalen gehört.
Der Transplantationsmediziner beschrieb sich als international geachteter Arzt, der sich stets bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit für die Patienten eingesetzt habe. Keinesfalls habe er „die schwierige Situation dieser Menschen ausgenutzt“. „Dass die Staatsanwaltschaft mir das vorwirft, empfinde ich als Zumutung“, sagte der 65-Jährige. „Ich habe nie die Notlage eines Patienten ausgenutzt, um mich persönlich zu bereichern.“
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Jeder Patient, ob privat oder gesetzlich versichert, sei in seiner Klinik behandelt worden. Der Bundesverdienstkreuzträger fügte hinzu, er habe die im Gesundheitswesen verankerte Unterscheidung zwischen Privat- und Kassenpatienten „nicht erfunden“. Auch die Vorwürfe der Steuerhinterziehung und des Abrechnungsbetrugs wies B. zurück.
Die Verteidigung vertrat am ersten Verhandlungstag die Auffassung, in dem Prozess vor dem Essener Landgericht gehe es um „teilweise noch ungeklärte Rechtsfragen“. Hingegen seien das Gesundheitswesen und die Debatte über eine Zwei-Klassen-Medizin nicht Gegenstand des Verfahrens, sagte der Frankfurter Rechtsanwalt Rainer Hamm.
Für den Prozess beraumte die Wirtschaftsstrafkammer weitere 21 Verhandlungstage bis zum 23. Dezember an. Bei einer Verurteilung droht B. im Höchstfall eine mehrjährige Haftstrafe.
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