Eingeloggt als

Suchen in

4.848 News Vermischtes

Vermischtes

Essener Ex-Chefarzt weist Vorwürfe als haltlos zurück

Montag, 21. September 2009

Essen – Mit scharfen Angriffen des angeklagten Ex-Starmediziners gegen die Staatsanwaltschaft hat am Montag in Essen der Strafprozess gegen einen der renommiertesten deutschen Transplantationsärzte begonnen. Die Anklage wirft dem 65-jährigen Christoph B. Bestechlichkeit, Betrug und Steuerhinterziehung vor. Der frühere Chefarzt wies die Vorwürfe als „Zumutung“, „haltlose Unterstellungen“ und „diskreditierend“ zurück.

In einer persönlichen Erklärung entgegnete B. zu Prozessbeginn, die Beschaffung von Spenden für die Forschung habe zu seinen beruflichen Aufgaben als Universitätsprofessor in Diensten des Landes Nordrhein-Westfalen gehört.

Der Transplantationsmediziner beschrieb sich als international geachteter Arzt, der sich stets bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit für die Patienten eingesetzt habe. Keinesfalls habe er „die schwierige Situation dieser Menschen ausgenutzt“. „Dass die Staatsanwaltschaft mir das vorwirft, empfinde ich als Zumutung“, sagte der 65-Jährige. „Ich habe nie die Notlage eines Patienten ausgenutzt, um mich persönlich zu bereichern.“

In seinen insgesamt neun Jahren als Chefarzt an der Uniklinik Essen habe er mehr als 5.000 Patienten behandelt, unterstrich B. Er habe nicht allen helfen können, aber vielen das Leben gerettet. Die von den Erkrankten gezahlten Spenden seien „kein Eintrittsgeld für eine bevorzugte Behandlung“ gewesen. Zudem verwahrte sich der Mediziner gegen die Aussage, er habe „Eintrittsgelder“ von Kassenpatienten bei Privatsprechstunden in Höhe von 150 bis 210 Euro genommen. Diese Summen würden von der „Honorarordnung“ vorgegeben, betonte B.

Jeder Patient, ob privat oder gesetzlich versichert, sei in seiner Klinik behandelt worden. Der Bundesverdienstkreuzträger fügte hinzu, er habe die im Gesundheitswesen verankerte Unterscheidung zwischen Privat- und Kassenpatienten „nicht erfunden“. Auch die Vorwürfe der Steuerhinterziehung und des Abrechnungsbetrugs wies B. zurück.

Die Verteidigung vertrat am ersten Verhandlungstag die Auffassung, in dem Prozess vor dem Essener Landgericht gehe es um „teilweise noch ungeklärte Rechtsfragen“. Hingegen seien das Gesundheitswesen und die Debatte über eine Zwei-Klassen-Medizin nicht Gegenstand des Verfahrens, sagte der Frankfurter Rechtsanwalt Rainer Hamm.

Für den Prozess beraumte die Wirtschaftsstrafkammer weitere 21 Verhandlungstage bis zum 23. Dezember an. Bei einer Verurteilung droht B. im Höchstfall eine mehrjährige Haftstrafe. © afp/aerzteblatt.de

Anzeige
Drucken Versenden Teilen
4.848 News Vermischtes

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

adonis
am Dienstag, 22. September 2009, 08:37

Unter der Voraussetzung,

dass die Berichterstattung in der Presse untreffend ist, wäre der Kollege als Arzt nicht tragbar und er wirft auchein schlechtes Licht auf Professoren, die evt an ähnlichen Stellen arbeiten, aber integer handeln. Sich als Spendeneinsammler zu bezeichenen wäre in diesem Zusammenhang mehr als sarkastisch. Man solllte ihm daher die Berufszulassung entziehen.
Das Bundesverdienstkreuz kann er behalten. Da gibt es in dieser Kategorie einige Schlitzohren, da fällt er gar nicht auf.

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste