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Französische Witwe klagt auf Herausgabe von Sperma ihres Mannes

Mittwoch, 23. September 2009

Rennes – Eine Französin will vor Gericht die Herausgabe von eingelagertem Sperma ihres verstorbenen Mannes erkämpfen, um sich künstlich befruchten zu lassen. Die Staatsanwaltschaft Rennes wies den Antrag der 39-jährigen Witwe am Mittwoch mit der Begründung zurück, nur der Verstorbene selbst habe ein Anrecht auf die eingefrorenen Spermien gehabt. 

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Dies sei in dem Vertrag vereinbart, den Dominique Justel im April 2006 mit der Samenbank Cecos geschlossen habe. Seine Frau Fabienne macht dagegen geltend, dass ihr Mann und sie sich gemeinsam für die Samenbank entschieden hätten, weil sie ein Kind wollten und er sich mehreren Chemotherapien unterziehen musste.

„Ich werde für dieses Kind kämpfen“, sagte die Witwe nach der Anhörung in Rennes und kündigte an, gegebenenfalls bis vor das Kassationsgericht zu ziehen. Fabienne und Dominique Justel hatten sich Anfang 2006 kennengelernt, als er gerade von seiner Krebserkrankung erfahren hatte. „Wir haben uns sehr schnell ein Kind gewünscht“, sagte die Französin, die aus einer früheren Beziehung bereits drei Kinder hat, der Tageszeitung „Libération“. Sie hätten darauf gehofft, das Sperma vor den Chemotherapien retten und dann ein Kind zeugen zu können, wenn es ihrem Mann wieder besser gehe.

Der Ingenieur starb im September vergangenen Jahres an Krebs. Fabienne Justel will das Sperma trotzdem bekommen, um sich im Ausland damit befruchten zu lassen. Eine künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Toten ist in Frankreich verboten. © afp/aerzteblatt.de

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