Luxemburg – Im Großherzogtum Luxemburg gibt es neuen Streit um Sterbehilfe. Ein Krankenhaus einer katholischen Ordensgemeinschaft soll einem schwer krebskranken Patienten die seit kurzem zulässige aktive Sterbehilfe verweigert haben, berichtet der Fernsehsender RTL am Freitag. Das Krankenhaus dementierte den Bericht im RTL-Gespräch.
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Ein hinzugezogener zweiter Arzt habe dem Anliegen des Patienten kritisch gegenübergestanden. Schließlich habe der Patient seinen Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen zurückgezogen.
Der Sender berichtet dagegen, die notwendigen Bedingungen für Sterbehilfe seien erfüllt gewesen. Wegen der Weigerung der Krankenhausdirektion habe die Sterbehilfe in der Wohnung des Patienten durchgeführt werden sollen. Durch den Zeitverlust sei der Mann aber zunächst ins Koma gefallen und später ohne Sterbehilfe verstorben.
Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo kündigte an, den Fall untersuchen zu wollen. Er erklärte, es dürfe im Großherzogtum nicht zwei Arten von Krankenhäusern geben. Gesetze seien da, um respektiert zu werden. Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich einem Patienten Sterbehilfe verweigert worden sei, habe er dafür kein Verständnis. '
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Selbst in den Niederlanden und Belgien kann man den Arzt nicht zwingen, um Sterbehilfe auszufuehren. Glaube nicht, dass dies dann in Luxemburg schon geht.
Na, wenn die Kassen leer sind gibt es bestimmt einige, die nicht nur die Ärzte zwingen wollen. So weit ist, das nicht her geholt. Der medizinische Dienst einer privaten Krankenkasse hatte vor 13 Jahren einem meiner krebskranken Patienten empfohlen die Medikamente wegzulassen mit dem Hinweis, dass er doch wisse was er habe. Und das ist nun kein Schwank.
Der Artikel ist schon sehr eigenartig formuliert, so als wäre die aktive Sterbehilfe in Luxemburg jetzt Pflicht. Das KANN ja wohl nicht sein, dass ein Patient seinen Arzt zur Sterbehilfe zwingen / nötigen kann ? - Miserabler Journalismus ist das erst einmal, und sowas wird dann leider von x Zeitschriften / Nachrichtendiensten völlig unreflektiert abgeschrieben ...
Da stimme ich meinem Vorkommentator zu. Vielleicht hätte man den Patienten erst wieder reanimieren sollen und ihn dann der aktiven Sterbehilfe zuführen sollen.
So ganz nebenbei. In unserem christlich-jüdischem Abendland sollte man ein wenig auf die 10 Gebote achten. Und in einem steht klipp und klar: Du sollst nicht töten.
Der Mann ist ohne "Sterbehilfe", d.h. aktive Beihilfe eines Arztes eines natürlichen Todes gestorben. Aktive Sterbehilfe ist in Luxemburg zulässig. Aufregung über einen natürlichen Tod. Schizophren.
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