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Vertrag zur Palliativversorgung in Bayern unterzeichnet

Donnerstag, 15. Oktober 2009

München – Die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern haben einen kassenübergreifenden Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geschlossen (SAPV). „Damit wollen wir sicherstellen, dass alle Kassen an einem Strang ziehen und dieses sensible und bedeutsame Thema einheitlich und flächendeckend umgesetzt wird“, sagte ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassenverbände in Bayern.

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Grundlage für den Vertragsabschluss sei der Mustervertrag, den die bayerischen Kassen gemeinsam mit Fachleuten der Palliativmedizin, dem Bayerischen Hospiz- und Palliativverband und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern erarbeitet hatten. Auf dieser Basis soll künftig auch mit weiteren Palliativdiensten verhandelt werden.

Einen Anspruch auf SAPV haben Menschen, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sie deshalb eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. „Durch die SAPV sollen schwerstkranke Patienten bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung leben und dabei ihre Lebensqualität und Selbstbestimmung so gut wie möglich behalten können“, erklärt Palliativmedizinerin Elisabeth Albrecht. © hil/aerzteblatt.de

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