Berlin – Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Rainer Hess, geht davon aus, dass der G-BA auch unter der neuen Regierung erhalten bleibt. „Der Gesetzgeber braucht ein normatives Gremium, das über dem Wettbewerb steht“, erklärte er bei einem Pressegespräch am Donnerstag in Berlin.
Den Leistungskatalog festzulegen könne man nicht allein den Krankenkassen überlassen. „Ich habe gehört, die Mitglieder des G-BA sollen künftig durch den Bundestag bestätigt werden“, sagte Hess weiter. „Der G-BA ist jedoch ein Gremium der Selbstverwaltung und er wird durch die Selbstverwaltung legitimiert.“ Ihn durch das Parlament genehmigen zu lassen, sei deshalb unnötig.
Hess äußerte sich auch zur wiederholten Kritik an der Ständigen Impfkommission (STIKO), der infolge ihrer Empfehlung einer Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs eine Nähe zur Pharmaindustrie nachgesagt wurde.
„Wir müssen uns auf die Einschätzungen der STIKO verlassen“, erklärte Hess und forderte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, sich zu den Vorwürfen zu positionieren. Das BMG benennt die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der STIKO.
In seiner öffentlichen Sitzung übernahm der G-BA mehrere Empfehlungen der STIKO. So sollen Kinder im Alter von 15 bis 23 Monaten künftig mit einer zweiten Dosis gegen Windpocken geimpft werden, um einen besseren Schutz zu gewährleisten.
Die STIKO-Empfehlung, sich gegen die so genannte Schweinegrippe impfen zu lassen, hat der G-BA hingegen nicht übernommen, sondern auf die bereits in Kraft getretene Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums verwiesen, die eine Kostenübernahme der Impfung durch die GKV regelt.
Zudem hat der G-BA das Disease-Management-Programm (DMP) für chronische obstruktive Atemwegserkrankungen (COPD) aktualisiert und empfohlen, dass die Krankenkassen Medikamente zur Tabakentwöhnung bezahlen.
Da diese Medikamente zu den Lifestyle-Präparaten zählen, hatten die Kassen bislang eine Übernahme verweigert. Der G-BA hob nun den Suchtcharakter von Tabakrauchen hervor, das eine COPD drastisch verschlimmern könne. Die Empfehlung wird nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Entscheidung vorgelegt.
Der G-BA beschloss darüber hinaus, die Daten aus dem Mammographie-Screening in regelmäßigen Abständen mit dem Krebsregister zu vergleichen. Dadurch soll langfristig das Auftreten von Intervallkarzinomen verringert werden, die zwischen zwei Screening-Terminen entstehen.
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