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IQWiG legt Methode für die Bewertung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen vor

Montag, 19. Oktober 2009

Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nach fast zwei Jahren Entwicklungsarbeit eine Methode zur Bewertung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen vorgelegt. Das Verfahren stelle sicher, dass Maßnahmen, die medizinisch notwendig sind, einem Patienten nicht aus Kostengründen vorenthalten werden, so das Institut.

„Die 'Analyse der Effizienzgrenze' ist die für die deutschen Rahmenbedingungen am besten geeignete Methode", erklärt Institutsleiter Peter Sawicki. Die Methode soll insbesondere dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglichen, einen Höchstbetrag festzulegen, bis zu dem die Krankenkassen die Kosten für neue Arzneimittel übernehmen.

Dafür hat das Institut nach eigenen Angaben ein zweistufiges Verfahren gewählt: Der erste Schritt ist die Analyse des medizinischen Nutzens eines Arzneimittels im Vergleich mit Therapiealternativen. Nur wenn hier ein Zusatznutzen erkennbar sei, könne sich eine Kosten-Nutzen-Bewertung anschließen, so das IQWiG.

Im zweiten Schritt ermitteln die Wissenschaftler die Kosten und stellen die wesentlichen Nutzen- und Kostenaspekte einander gegenüber. Schließlich formulieren sie eine Empfehlung, welcher Betrag für ein Arzneimittel angemessen ist.

„Für die Festlegung des konkreten Höchstbetrags ist jedoch weiterhin der GKV-Spitzenverband zuständig“, heißt es dazu vom Institut. Dabei müsse er neben der IQWiG-Empfehlung auch Entwicklungskosten der Hersteller berücksichtigen. © hil/aerzteblatt.de

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