"Käme ich in eine solche aussichtslose, quälende Situation, würde ich mir mit dem Bewußtsein von heute wahrscheinlich wünschen, dass sich meiner jemand erbarmt."
Quelle: Berliner Morgenpost, Leutheusser-Schnarrenberger für Zulassung der aktiven Sterbehilfe, Dienstag, 10. Juni 2008 - v. J. Peter >>> http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article355957/Leutheusser_Schnarrenberger_fuer_Zulassung_der_aktiven_Sterbehilfe.html <<< (html)
Auch wenn der FDP-Vorsitzende Westerwelle seinerzeit zugleich anmerkte, dass er über diese grundsätzliche Frage noch einige Zeit nachdenken möchte, ist doch sein Statement klar und unmissverständlich. Es gibt Grenzsituationen, in denen die aktive Sterbehilfe sich als ein Akt höchster Humanität darstellt und in den kommenden Debatten sollten wir Obacht geben, dass das Selbstbestimmungsrecht auf einen selbstbestimmten Tod nicht dauerhaft versenkt wird.
Diesbezüglich könnte es Sinn machen, sich den Thesen und Beschlüssen des 66. Deutschen Juristentages zu erinnern.
Eine gute Übersicht über den Meinungsstand findet sich auf der Webseite der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland unter dem nachfolgenden Link >>> http://www.sterbehilfe-debatte.de/sterbehilfe-debatte_juristentag-sterbehilfe-24-09-06.html <<< (html)
Es bedarf keiner großen Propheterie, dass neben der BÄK zugleich auch die Deutsche Hospiz Stiftung zu den Kritikern der Beschlüsse des DJT und dem Grundsatzreferat des Bonner Strafrechtlers Th. Verrel zählten. Dies hindert allerdings nicht, die Debatte um die ärztliche Assistenz beim Suizid erneut auf die Agenda zu setzen, zumal seinerzeit bereits die Argumente sowohl der BÄK als auch der Deutschen Hospiz Stiftung nicht zu überzeugen vermochten. Dies war und ist ganz maßgeblich der Verkennung vom Grund und der Reichweite des grundrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrechtes geschuldet und da ganz aktuell zunächst „nur“ über ein Kommerzialisierungsverbot diskutiert wird, steht gleichwohl zu befürchten an, dass insgesamt die Sterbehilfe weiter tabuisiert und ggf. mit weiteren Sanktionen belegt werden soll.
Es bleibt zu hoffen, dass nach 60 Jahren Grundgesetz unsere Bürgerinnen und Bürger nicht darauf angewiesen sind, dass unsere fortschrittlichen europäischen Nachbarn ihre „Grenzen“ offen lassen und so uns weiterhin die Möglichkeit zum selbstbestimmten Sterben eröffnen.
Nachdenklich muss insbesondere stimmen, wenn der Geschäftführer der Deutschen Hospiz Stiftung meint, dass allen Machenschaften mit der Not von lebensmüden Menschen … ein Riegel vorgeschoben werden (müsse)
(Quelle: beck aktuell >>> http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=291412&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10 )
Was im Einzelnen hierunter zu verstehen ist, bleibt zunächst eine noch offene Frage. Vielleicht denkt man/frau bereits darüber nach, den kritischen Diskurs durch Denk- und Sprachverbote zu unterbinden; dies könnte ja insofern Sinn machen, weil renommierte Wissenschaftler sich des Problems angenommen haben und insofern aus wissenschaftlicher Perspektive mit guten Argumenten dafür eintreten, die ärztliche Assistenz beim Suizid zu liberalisieren – auch ein Aspekt, der unter die „Machenschaften“ zu subsumieren wäre?
Dass die ärztliche Assistenz beim Suizid hierzulande weiterhin mit einem Tabu belegt werden soll, ist mehr als ärgerlich und da scheint es angeraten zu sein, konsequenter als bisher für die Liberalisierung der ärztlichen Assistenz beim Suizid zu werben! Es wird den konservativen Kräften in unserem Lande wohl kaum gelingen, dass künftig das Eintreten für einen gebotenen Grundrechtsschutz unter „Strafe“ gestellt wird oder den Befürwortern einer ausgewogenen Regelung die „öffentliche Plattform“ genommen wird.

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