Hannover – Die Ärztin Mechthild B. muss sich ab Dienstag vor dem Landgericht Hannover verantworten, weil sie 13 Patienten zu hohe Dosen des Schmerzmittels Morphin und anderer starker Medikamente verabreicht und so deren Tod verursacht haben soll. Während ihr die Staatsanwaltschaft strafbare Sterbehilfe und Totschlag vorwirft, spricht die Internistin selbst von „schmerzlindernder Sterbebegleitung“.
In dem Prozess gegen die 59-Jährige wäre eigentlich schon längst das Urteil gefallen, wenn nicht einer der beteiligten Richter im vergangenen Jahr schwer erkrankt wäre. Am 28. Februar 2008 hatte das Hauptverfahren gegen Mechthild B. vor dem Schwurgericht in Hannover begonnen, damals noch wegen mutmaßlichen achtfachen Totschlags in den Jahren 2001 bis 2003 an einer Klinik in Langenhagen. Nach rund 20 Verhandlungsterminen erkrankte der Richter dann so schwer, dass der Prozess nicht fortgesetzt werden konnte. Der Jurist befindet sich mittlerweile im Ruhestand.
Am Dienstag beginnt die Verhandlung gegen die Ärztin komplett neu - dies ist grundsätzlich so in Deutschland, wenn ein Richter oder Schöffe dauerhaft ausfällt. Neu ist dabei neben dem ausgewechselten Schwurgericht inklusive eines sogenannten Ergänzungsrichters aber auch vor allem eines: Mechthild B. muss sich wegen mutmaßlichen Totschlags in nunmehr 13 Fällen verantworten.
Denn während der über einjährigen Verhandlungspause sind Hinweise aufgetaucht, dass durch die Medikamentengaben von B. möglicherweise noch mehr Menschen starben, wie ein Sprecher des Landgerichts sagt.
Schon in der ersten Hauptverhandlung hatte die Oberstaatsanwältin zu Beginn eine 192 Seiten starke Anklageschrift verlesen, mittlerweile ist diese auf 300 Seiten angewachsen. Die Akten zu dem Fall belaufen sich auf nicht weniger als 5.000 Seiten. Mit einem Urteil ist wohl nicht vor Mitte nächsten Jahres zu rechnen.
Wie bei der ersten Verhandlungsrunde wird es wohl auch bei der zweiten wieder im Vordergrund um die Bewertung von medizinischen Gutachten gehen. Diese kreisen um die Frage, ob Mechthild B. mit ihren Schmerzmedikamenten vorsätzlich tötete oder ihren Patienten nur das Sterben und monatelanges Siechtum erleichterte. Auf Letzteres hatte sich die Internistin immer wieder berufen – nämlich lediglich erlaubte Sterbebegleitung praktiziert zu haben.
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